Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/544 zu Drucksache 17/298 21. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/298 – Schwimmunterricht an Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/298 – vom 30. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassen stufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen im Rhein-Hunsrück-Kreis jeweils die Erlaubnis, Schwimm unterricht zu erteilen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Sportarten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen den Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das aufbereitete Material der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Angaben zur Differenzierung des Schwimmunterrichts nach Klassenstufen und zur Wochenstundenzahl , zu den jeweiligen Unterrichtsorten oder zu den Gründen, warum Schulen keinen Schwimmunterricht erteilen, liegen dabei nicht vor. Diese Angaben müssten unmittelbar bei den einzelnen Schulen jeweils durch die zuständige Schulaufsicht in der ADD abgefragt werden. Dies ist – vor allem angesichts von bislang mehr als 20 annähernd wort- und fast zeitgleich eingereichten Kleinen Anfragen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schulaufsicht derzeit mit Hochdruck die Unterrichtsversorgung für Drucksache 17/544 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 das kommende Schuljahr sicherstellen muss – im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Schulen, an denen zum Statistikstichtag des Schuljahres 2015/2016 Schwimmunterricht erteilt bzw. nicht erteilt wurde, sind der Anlage zu entnehmen. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Im Rhein-Hunsrück -Kreis sind dies 119 Lehrkräfte. Hinzu kommen neun Förderschulsportlehrkräfte in zwei Förderschulen des Rhein-Hunsrück- Kreises. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/544 Anlage Schwimmunterricht im Rhein-Hunsrück-Kreis Schuljahr 2015/2016 3 Schulart Schule Erteilte Stunden Grundschule GS Argenthal 4 GS Beltheim 4 GS Boppard Michael Thonet GS Büchenbeuren 9 GS Gödenroth 3 GS Gondershausen 2 GS Halsenbach 8 GS Kastellaun 5 GS Kirchberg 13 GS Mörsdorf GS Oberwesel GS Riesweiler 4 GS Rheinböllen 14 GS Simmern/Hunsrück Rottmann 14 GS Sohren 4 GS St. Goar GS Gemünden/Hunsrück 4 GS Boppard-Buchholz GS Emmelshausen 14 GS Boppard-Bad Salzig 2 GS Simmern/Hunsrück Schöllhammer 10 GS Mastershausen 4 GS Pfalzfeld 4 Realschule RS Boppard Realschule plus RS+ Kirchberg 4 RS+ Oberwesel RS+ Boppard RS+ Rheinböllen 14 RS+ Simmern 12 Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule RS+ FOS Sohren-Büchenbeuren 2 Gymnasium GY Simmern GY Boppard GY Kirchberg 8 Integrierte Gesamtschule IGS Kastellaun 24 IGS Emmelshausen 19 Freie Waldorfschule FWS Kastellaun Förderschule SFGM Kastellaun SFLE Simmern 2 SFL Boppard (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.)