Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/549 zu Drucksache 17/291 22. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Wäschenbach und Dr. Peter Enders (CDU) – Drucksache 17/291 – Schwimmunterricht in den Wahlkreisen 1 und 2 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/291 – vom 30. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. An welchen Schulen in den Wahlkreisen 1 und 2 wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen in den Wahlkreisen 1 und 2 wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen in den Wahlkreisen 1 und 2 jeweils die Erlaubnis, Schwimm - unterricht zu erteilen? 5. In welcher Form erfolgt eine Unterstützung von Vereinen, die Schwimmunterricht anbieten? 6. In welchen Kindertagessstätten in den Wahlkreisen 1 und 2 wird Schwimmunterricht angeboten? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Sportarten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen den Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das aufbereitete Material der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Angaben zur Differenzierung des Schwimmunterrichts nach Klassenstufen und zur Wochenstundenzahl , zu den jeweiligen Unterrichtsorten oder zu den Gründen, warum Schulen keinen Schwimmunterricht erteilen, liegen dabei Drucksache 17/549 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 nicht vor. Diese Angaben müssten unmittelbar bei den einzelnen Schulen jeweils durch die zuständige Schulaufsicht in der ADD abgefragt werden. Dies ist – vor allem angesichts von bislang mehr als 20 annähernd wort- und fast zeitgleich eingereichten Kleinen Anfragen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schulaufsicht derzeit mit Hochdruck die Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr sicherstellen muss – im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Schulen, an denen zum Statistikstichtag des Schuljahres 2015/2016 Schwimmunterricht erteilt bzw. nicht erteilt wurde, sind der Anlage zu entnehmen. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Im Wahlkreis 1 sind dies 34 und im Wahlkreis 2 sind es 86 Lehrkräfte Hinzu kommen sechs Förderschulsportlehrkräfte in den drei Förderschulen der beiden Wahlkreise. Zu Frage 5: Aus dem Etat des Sportministeriums wird nicht nur der Landesverband des Deutschen Schwimmverbandes finanziell unterstützt (indirekt über die Fördergelder für den Landessportbund), sondern auch der Landesverband der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit mehr als 80 000 Euro jährlich sowie dessen „Projekt Kleinkinderschwimmen“ mit fast 23 000 Euro in 2016 gefördert . Die Landesmittel decken damit rund ein Achtel der jährlichen Gesamtausgaben der DLRG, die neben Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen auch erhebliche Einnahmen u. a. aus Kursen erzielt. Zu Frage 6: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor und diese sind – bedingt auch durch die Vielfalt der Trägerstruktur – in dem zeitlichen Rahmen zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht aussagekräftig zu erheben. Das Bewegen und Spielen im und am Wasser setzt schon im Kleinkindalter Impulse für die motorische Entwicklung und legt die Grundlage dafür, dass Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit angstfrei Schwimmen lernen. Vor diesem Hintergrund nehmen viele Familien meist schon frühzeitig die Angebote zum Baby- bzw. Eltern-Kind-Schwimmen wahr und Kitas weisen im Zuge ihrer Elternarbeit auf diese Angebote hin. Auch wenn es in Kindertagesstätten nicht im curricularen Sinne „Schwimmunterricht“ gibt, sehen die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz „Bewegung“ als eigenen Bildungsund Erziehungsbereich vor und beinhalten den Hinweis auf die Kooperation u. a. mit Sportvereinen, sodass in Kombination mit den „Empfehlungen zum Schwimmen mit Kindern aus Kindertagesstätten“ der Rahmen für eine mögliche Umsetzung vorhanden ist. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/549 Anlage Schwimmunterricht im Wahlkreis 1 Schuljahr 2015/2016 3 Verbandsgemeinde Schulart Schule erteilte Stunden VG Betzdorf Grundschule GS Alsdorf 2 GS Scheuerfeld 2 GS Betzdorf Martin-Luther 6 GS Betzdorf Christophorus 6 Realschule plus RS+ Betzdorf 10 Gymnasium GY Betzdorf Förderschule SFL Scheuerfeld 14 VG Herdorf-Daaden Grundschule GS Daaden 4 GS Daaden-Biersdorf 4 GS Friedewald 2 GS Herdorf GS Weitefeld Realschule plus RS+ Daaden 11 RS+ Herdorf VG Kirchen (Sieg) Grundschule GS Kirchen Michael 6 GS Niederfischbach 2 GS Mudersbach GS Brachbach 6 GS Friesenhagen Integrierte Gesamtschule IGS Betzdorf-Kirchen 8 VG Rennerod Grundschule GS Hellenhahn-Schellenberg 2 GS Rennerod 4 GS Irmtraut 2 GS Nister-Möhrendorf 4 GS Elsoff 1 Realschule plus RS+ Rennerod (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) Drucksache 17/549 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Schwimmunterricht im Wahlkreis 2 Schuljahr 2015/2016 4 Verbandsgemeinde Schulart Schule erteilte Stunden VG Altenkirchen (Ww) Grundschule GS Weyerbusch 9 GS Altenkirchen I 11 GS Altenkirchen II 10 GS Altenkirchen FEBA Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule RS+FOS Altenkirchen 12 Gymnasium GY Altenkirchen VG Flammersfeld Grundschule GS Flammersfeld GS Horhausen GS Oberlahr 2 Integrierte Gesamtschule IGS Horhausen VG Gebhardshain Grundschule GS Elkenroth 4 GS Gebhardshain 4 Realschule plus RS+ Gebhardshain 12 VG Hamm (Sieg) Grundschule GS Hamm 4 GS Etzbach 2 Integrierte Gesamtschule IGS Hamm VG Wissen Grundschule GS Birken-Honigsessen GS Katzwinkel 2,5 GS Wissen 6 Realschule plus RS+ Wissen 8 Gymnasium GY Wissen 2 Förderschule SFGM Wissen 8 SFL Wissen 12 (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.)