A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/293 – Schwimmunterricht an Schulen im Kreis Birkenfeld Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/293 – vom 30. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Kreis Birkenfeld wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochen stunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen im Kreis Birkenfeld wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. An welchen Schulen und in welchem Rahmen wurde Schwimmunterricht an den Schulen im Kreis Birkenfeld in den vergangenen fünf Jahren erteilt und wo fand dieser jeweils statt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren )? 5. Wie viele Lehrkräfte haben an den Schulen in Kreis Birkenfeld jeweils die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen (bitte einzeln für jede Schule im Kreis angeben)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Sportarten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen den Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das aufbereitete Material der Amtlichen Schulstatistik zurückgegriffen. Angaben zur Differenzierung des Schwimmunterrichts nach Klassenstufen und zur Wochenstundenzahl, zu den jeweiligen Unterrichtsorten oder zu den Gründen, warum Schulen keinen Schwimmunterricht erteilen, liegen dabei nicht vor. Diese Angaben Drucksache 17/551 zu Drucksache 17/293 22. 07. 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. August 2016 2 müssten unmittelbar bei den einzelnen Schulen jeweils durch die zuständige Schulaufsicht in der ADD abgefragt werden. Dies ist – vor allem angesichts von bislang mehr als 20 annähernd wort- und fast zeitgleich eingereichten Kleinen Anfragen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schulaufsicht derzeit mit Hochdruck die Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr sicherstellen muss – im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Schulen, an denen zum Statistikstichtag für das Schuljahr 2015/2016 sowie zu den Statistikstichtagen für die vier vorangegangenen Schuljahre Schwimmunterricht erteilt bzw. nicht erteilt wurde, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Zu Frage 5: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Eine Übersicht über die konkreten Zahlen in den einzelnen Schulen für die Schuljahre 2011/2012 bis 2015/2016 enthält Anlage 2. Zusätzlich sind dort die Sportlehrkräfte an den Förderschulen ausgewiesen. Für die Grundschulen wird in der Amtlichen Schulstatistik lediglich die Lehrbefähigung im Fach Sport erhoben. Angaben zur Unterrichtserlaubnis im Schwimmunterricht liegen nicht vor. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Drucksache 17/551 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 3 Anlage 1 Schwimmunterricht im Landkreis Birkenfeld Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/551 Schulart Schule erteilte Stunden 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Grundschule GS Idar-Oberstein Algenrodt 4 4 4 GS Niederbrombach GS Baumholder GS Idar-Oberstein Oberstein 3 3 3 3 GS Birkenfeld GS Idar-Oberstein Göttschied 2 2 2 2 2 GS Heimbach GS Rhaunen GS Idar-Oberstein Idarbachtal 4 1 4 4 6 GS Idar-Oberstein Idar 2 2 GS Brücken 2 GS Hoppstädten-Weiersbach GS Idar-Oberstein Auf der Bein 2 2 2 2 GS Fischbach 1 GS Oberreidenbach GS Kempfeld Realschule plus RS+ Baumholder 4 2 2 4 RS+ Idar-Oberstein Ida Purper 10 10 8 RS+ Idar-Oberstein Rostocker Straße Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule RS+FOS Birkenfeld/Niederbrombach Gymnasium GY Idar-Oberstein Göttenbach GY Birkenfeld GY Idar-Oberstein an der Heinzenwies 2 2 2 Integrierte Gesamtschule IGS Herrstein/Rhaunen Förderschule SFGM Idar-Oberstein SFL Birkenfeld SFL Idar-Oberstein SFS Idar-Oberstein (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) Drucksache 17/551 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage 2 Lehrkräfte im Landkreis Birkenfeld mit der Lehrbefähigung Sport 4 (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) Schulart Schule 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Realschule plus RS+ Baumholder 7 5 4 4 1 RS+ Idar-Oberstein Ida Purper 12 12 10 10 10 RS+ Birkenfeld/Niederbrombach 13 10 12 13 RS+ Herrstein/Kempfeld 5 5 3 2 RS+ Idar-Oberstein 7 7 RS+ Idar-Oberstein Rostocker Straße 6 6 6 Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule RS+FOS Birkenfeld/Niederbrombach 11 Gymnasium GY Idar-Oberstein Göttenbach 8 9 8 8 8 GY Birkenfeld 12 10 10 12 12 GY Idar-Oberstein an der Heinzenwies 11 11 12 10 8 Integrierte Gesamtschule IGS Herrstein/Rhaunen 2 1 5 6 7 Förderschule SFGM Idar-Oberstein 1 1 1 1 1 SFL Idar-Oberstein 1 2 1 1 1 SFS Idar-Oberstein 2 2 2 2 2