Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. August 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/554 zu Drucksache 17/308 22. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/308 – Kommunale Ausgaben für Asylbewerber Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/308 – vom 1. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz ist dramatisch. Bundesweit ist die Pro-Kopf-Verschuldung die zweithöchste. Nun müssen die Kommunen auch noch Kosten für sogenannte Asylsuchende tragen. Der Landesrechnungshof schreibt im Kommunal - bericht hierzu: „Die kommunalen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben sich 2015 im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt. Ihr Anteil an den gesamten kommunalen Ausgaben für Sozialleistungen betrug 7 Prozent (Vorjahr 4 Prozent).“ 1) Für 2016 erhalten die Kommunen eine monatliche Kostenerstattung in Höhe von 848 Euro (Vorjahr 513 Euro) je Asyl begehrendem . 2) Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten, die die Kommunen insgesamt für Asylsuchende tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte für die jeweiligen Jahre aufgegliedert)? 2. Wie hoch sind die Durchschnittskosten eines Asylbewerbers, die die Kommunen tragen mussten in den Jahren 2010 bis heute (bitte für die jeweiligen Jahre aufgegliedert)? 3. Existieren in den Kommunen Gemeinkosten, die zwar auch für Asylbewerber anfallen, buchhalterisch allerdings einer anderen Kostenstelle zugerechnet werden? Wie hoch sind diese Gemeinkosten? Um welche Kostenstellen handelt es sich in diesem Fall? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 22. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bruttoausgaben der 36 kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) können für die Jahre 2010 bis 2015 der nachfolgenden Tabelle (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz) entnommen werden: Für das Jahr 2016 liegen dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz noch keine Daten vor. 1) Kommunalbericht, Seite 38. 2) Kommunalbericht, Seite 54. Jahr Bruttoausgaben nach dem AsylbLG örtliche Träger RP 2010 27 510 000 Euro 2011 31 953 000 Euro 2012 37 847 000 Euro 2013 57 401 000 Euro 2014 91 221 000 Euro 2015 187 495 000 Euro Drucksache 17/554 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Durchführung des AsylbLG ist nach der Verteilung aus der Aufnahmeeinrichtung des Landes gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Landesaufnahmegesetzes Rheinland-Pfalz (AufnG RP) den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen. Statistische Erhebungen über Ausgaben der nach dem AsylbLG zuständigen Leistungsbehörden basieren auf § 12 AsylbLG. Aus den Meldungen der Kommunen an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz werden die Gesamtausgaben eines Jahres für jeden Landkreis oder kreisfreie Stadt ermittelt, allerdings können aus diesen Meldungen keine Durchschnittskosten pro Asylbegehrenden abgeleitet werden. Eine personenbezogene Statistik über die Zahl der Leistungsempfänger erfolgt jeweils nur stichtagsbezogen zum 31. Dezember eines Jahres. Somit ist eine Heranziehung der zum Jahresende gemeldeten Zahl von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern nicht geeignet, auf Grundlage der jährlichen Gesamtkosten die jährlichen Durchschnittskosten pro Person zu ermitteln. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine validen Daten vor. Eine Abfrage bei den 216 hauptamtlich geführten Kommunalverwaltungen übersteigt den Beantwortungsumfang einer Kleinen Anfrage. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin