Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/560 zu Drucksache 17/315 25. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/315 – Schwimmunterricht an Schulen im Kreis und in der Stadt Neuwied Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/315 – vom 1. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Kreis und in der Stadt Neuwied wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochenstunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen im Kreis und in der Stadt Neuwied wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen im Kreis und in der Stadt Neuwied jeweils die Erlaubnis, Schwimm - unterricht zu erteilen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Sportarten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen den Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das aufbereitete Material der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Angaben zur Differenzierung des Schwimmunterrichts nach Klassenstufen und zur Wochenstundenzahl , zu den jeweiligen Unterrichtsorten oder zu den Gründen, warum Schulen keinen Schwimmunterricht erteilen, liegen dabei nicht vor. Diese Angaben müssten unmittelbar bei den einzelnen Schulen jeweils durch die zuständige Schulaufsicht in der ADD abgefragt werden. Dies ist – vor allem angesichts von bislang mehr als 20 annähernd wort- und fast zeitgleich eingereichten Kleinen Drucksache 17/560 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anfragen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schulaufsicht derzeit mit Hochdruck die Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr sicherstellen muss – im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3946 (Drucksache 16/6043) und sowie auf die Kleine Anfrage 3954 (Drucksache 16/6044) verwiesen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Schulen, an denen zum Statistikstichtag des Schuljahres 2015/2016 Schwimmunterricht erteilt bzw. nicht erteilt wurde, sind der Anlage zu entnehmen. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Im Landkreis und der Stadt Neuwied sind dies 169 Lehrkräfte. Hinzu kommen 35 Förderschulsportlehrkräfte in den zehn Förderschulen der Stadt und des Landkreises. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 2 Schulart Schule erteilte Stunden Grundschule GS Linz GS Dierdorf 12 GS Neuwied-Oberbieber 2 GS Anhausen 2 GS Buchholz/Ww. 4 GS Erpel 2 GS Großmaischeid 2 GS Buchholz-Jungeroth GS Asbach-Limbach 2 GS Melsbach GS Neuwied Geschwister-Scholl GS Neuwied-Feldkirchen 5 GS Neuwied-Gladbach 1 GS Neuwied-Niederbieber 4 GS Niederbreitbach 4 GS Puderbach GS Raubach GS Rheinbreitbach 6 GS Breitscheid GS Leutesdorf GS Neuwied-Irlich 4 GS Straßenhaus 4 GS Unkel 5 GS Urbach GS Windhagen GS Neuwied Marien GS Neuwied Margareten 4 GS Neuwied-Heimbach-Weis 4 GS Bad Hönningen 4 GS Neuwied Sonnenland 6 GS Leubsdorf GS Neuwied-Engers 4 GS St. Katharinen GS Vettelschoß 3 GS Rengsdorf 2 GS Neustadt/Wied 2 GS Neuwied Heddesdorfer Berg 4 GS Asbach 3 GS Rheinbrohl GS Neuwied FCSN GS Waldbreitbach 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/560 Anlage Schwimmunterricht im Kreis und in der Stadt Neuwied Schuljahr 2015/2016 3 Drucksache 17/560 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Schulart Schule erteilte Stunden Realschule plus RS+ Dierdorf 14 RS+ Neustadt/Wied RS+ Neuwied Heinrich-Heine RS+ Neuwied Irlich 11 RS+ Waldbreitbach 10 RS+ Neuwied-Niederbieber 20 RS+ Puderbach RS+ Rheinbrohl 8 RS+ Unkel RS+ Neuwied FCSN Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule RS+FOS Linz RS+FOS Asbach 6 Gymnasium GY Dierdorf GY Linz GY Neuwied Rhein-Wied 2 GY Neuwied Heisenberg GY Neustadt Integrierte Gesamtschule IGS Neuwied Freie Waldorfschule FWS Neuwied Förderschule SFBLS Neuwied SFGLS Neuwied 6 SFE Neuwied 3 SFM Neuwied SFG Neuwied 2 SFL AsbachWW SFL Rheinbrohl 10 SFL Neuwied 2 SFLG Raubach 8 SFS Neuwied (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.)