Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/565 zu Drucksache 17/470 25. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/470 – Schwimmunterricht an Schulen in Zweibrücken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/470 – vom 14. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen in Zweibrücken wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochen - stunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen in Zweibrücken wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Zweibrücken jeweils die Erlaubnis, Schwimm - unterricht zu erteilen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Und selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da die Durchführung des Unterrichts in allen Sportarten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, machen die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen die Durchführung von Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht (vor allem für Grundschullehrkräfte) erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das aufbereitete Material der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Angaben zur Differenzierung des Schwimmunterrichts nach Klassenstufen und zur Wochenstundenzahl , zu den jeweiligen Unterrichtsorten oder zu den Gründen, warum Schulen keinen Schwimmunterricht erteilen, liegen dabei nicht vor. Diese Angaben müssten unmittelbar bei den einzelnen Schulen jeweils durch die zuständige Schulaufsicht in der ADD abgefragt werden. Dies ist – vor allem angesichts von bislang mehr als 20 annähernd wort- und fast zeitgleich eingereichten Kleinen Anfragen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schulaufsicht derzeit mit Hochdruck die Unterrichtsversorgung für Drucksache 17/565 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 das kommende Schuljahr sicherstellen muss – im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Schulen, an denen zum Statistikstichtag des Schuljahres 2015/2016 Schwimmunterricht erteilt bzw. nicht erteilt wurde, sind der Anlage zu entnehmen. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. In Zweibrücken sind dies 45 Lehrkräfte. Hinzu kommen vier Förderschulsportlehrkräfte in den zwei Förderschulen. Für die Grundschulen wird in der Amtlichen Schulstatistik lediglich die Lehrbefähigung im Fach Sport erhoben. Angaben zur Unterrichtserlaubnis im Schwimmunterricht liegen nicht vor. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/565 Anlage Erteilter Schwimmunterricht in der kreisfreien Stadt Zweibrücken Schuljahr 2015/2016 3 Schulart Schule erteilte Stunden Grundschule GS Zweibrücken Albert-Schweitzer 2 GS Zweibrücken-Bubenhausen 2 GS Zweibrücken Hilgard 10 GS Zweibrücken-Ixheim 3 GS Zweibrücken-Mittelbach GS Zweibrücken Pestalozzi 2 GS Zweibrücken-Rimschweiler 2 GS Zweibrücken Sechsmorgen 4 Realschule plus RS+ Zweibrücken Mannlich RS+ Zweibrücken Herzog Wolfgang Gymnasium GY Zweibrücken Helmholtz GY Zweibrücken Hofenfels Förderschule SFGM Zweibrücken SFLS Zweibrücken (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.)