Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/573 zu Drucksache 17/331 26. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/331 – Sanierung der Jugendherberge St. Goar Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/331 – vom 1. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Baubeginn für die Sanierung der Jugendherberge St. Goar war eigentlich bereits für Herbst 2015 geplant. Inzwischen ist die Jugendherberge bereits drei Jahre geschlossen – von Baustelle noch immer keine Spur. Die Planung für die Sanierung ist abgeschlossen. Auch sollen die grundsätzlichen Absprachen zur Finanzierung, Förderung und beihilferechtliche Fragen geklärt sein. Da das Projekt von außerordentlich hoher strukturpolitischer Bedeutung für die Stadt St. Goar und ihr Umfeld ist, frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des Projektes aus Sicht der Landesregierung? 2. Was wird sie tun, damit dieses für die Stadt St. Goar und ihr Umfeld strukturpolitisch wichtige Projekt jetzt schnell zur Realisierung kommt? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 26. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Da die Fragen in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, werden sie gemeinsam beantwortet. Der Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland hat auf Nachfrage der Landesregierung im Dezember 2014 ein Schreiben übersandt, das eine Übersicht der geplanten Finanzierung der Sanierungsmaßnahme der Loreley-Jugendherberge St. Goar enthält sowie eine Kurzdarstellung des geplanten Ablaufes der Maßnahme. Sofort nach Erhalt des Schreibens hat das federführende Fachressort dem Landesverband mitgeteilt, dass unter dem Vorbehalt der Vorlage eines bewilligungsreifen Antrags sowie der positiven baufachlichen Prüfung eine Zusicherung der Förderung im Jahr 2016 für die Sanierungsmaßnahme bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 Mio. Euro gegeben werden könne. Ebenso hat es den Landesverband darüber informiert, dass, sollte der Baubeginn vor der Bewilligung für die Maßnahme liegen, er einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen müsse. Daraufhin hat das federführende Fachressort im Januar 2015 einen entsprechenden formlosen Antrag erhalten verbunden mit der Information, dass nun die weiteren Maßnahmen seitens des Landesverbandes durchgeführt und diesbezügliche notwendige Unterlagen dem Fachressort weitergeleitet würden. Im Februar 2015 hat der Landesverband die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten zusammen mit der Information, dass die Genehmigung keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Förderung begründet. Der Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland hat bis heute keinen Antrag eingereicht, der durch die ADD und die SGD Nord (zuständig für die baufachliche Prüfung) hätte geprüft werden können. Weitere wichtige Unterlagen, die die Landesregierung benötigt, um überprüfen zu können, ob im Sinne des EU-Beihilferechts Leistun gen der Jugendherberge St. Goar als sogenannte „Dienstleistungen im Allgemeinen Wirtschaftlichen Interesse“ ausgewiesen werden können und ein entsprechender Betrauungsakt erarbeitet werden kann, hat der Landesverband nicht übermittelt, obwohl die Landesregierung präzise erläutert hat, welche Unterlagen wozu benötigt werden. Entsprechenden Bitten im Dezember 2015, wiederholt im Januar 2016, ist der Landesverband bis Juni 2016 nicht nachgekommen. Stattdessen hat er im Juni 2016 Unterlagen eingereicht, die erneut als nicht ausreichend zu bewerten sind. Drucksache 17/573 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Das federführende Fachressort hat den Landesverband der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland nochmals gebeten, der Landesregierung alle notwendigen Unterlagen und Informationen zu geben, um die Förderfähigkeit grundsätzlich und im Sinne des EU-Beihilferechts prüfen zu können. Fördermittel sind für die Sanierung der Jugendherberge St. Goar im Landeshaushalt bereitgestellt. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin