Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. August 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/577 zu Drucksache 17/341 26. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) – Drucksache 17/341 – Schwimmunterricht an Schulen im Landkreis Kusel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/341 – vom 5. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Landkreis Kusel wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochen stunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen im Kreis wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen im Kreis jeweils die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Sportarten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen den Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das aufbereitete Material der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Angaben zur Differenzierung des Schwimmunterrichts nach Klassenstufen und zur Wochenstundenzahl , zu den jeweiligen Unterrichtsorten oder zu den Gründen, warum Schulen keinen Schwimmunterricht erteilen, liegen dabei nicht vor. Diese Angaben müssten unmittelbar bei den einzelnen Schulen jeweils durch die zuständige Schulaufsicht in der ADD abgefragt werden. Dies ist – vor allem angesichts von bislang mehr als 20 annähernd wort- und fast zeitgleich eingereichten Kleinen Anfragen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Schulaufsicht derzeit mit Hochdruck die Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr sicherstellen muss – im Rahmen der zeitlichen Vorgaben zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Drucksache 17/577 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Schulen, an denen zum Statistikstichtag des Schuljahres 2015/2016 Schwimmunterricht erteilt bzw. nicht erteilt wurde, sind der Anlage zu entnehmen. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Im Kreis Kusel sind dies 52 Lehrkräfte. Hinzu kommen drei Förderschulsportlehrkräfte in einer Förderschule. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/577 Anlage Schwimmunterricht im Landkreis Kusel Schuljahr 2015/2016 3 (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik.) Schulart Schule erteilte Stunden Grundschule GS Rammelsbach GS Altenkirchen Pfalz GS Breitenbach GS Brücken/Pfalz GS Konken GS Kusel GS Lauterecken GS Nanzdietschweiler GS Neunkirchen GS Nußbach GS Schönenberg-Kübelberg GS St. Julian GS Theisbergstegen GS Ulmet GS Wolfstein GS Pfeffelbach 1,0 GS Herschweiler-Pettersheim GS Jettenbach GS Waldmohr 12,0 Realschule plus RS+ Kusel 9,0 RS+ Altenglan Grund- und Realschule plus GRS+ Glan-Münchweiler/Herrschweiler Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule RS+FOS Lauterecken/Wolfstein Gymnasium GY Kusel GY Lauterecken Integrierte Gesamtschule IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Förderschule SFG Kusel SFLS Kusel SFL Lauterecken