Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/606 zu Drucksache 17/472 27. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) – Drucksache 17/472 – Beschäftigung von Vertretungslehrkräften über die Sommerferien Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/472 – vom 14. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge an rheinland-pfälzischen Schulen haben eine Laufzeit bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien ? 2. Wie viele Vertretungsverträge an rheinland-pfälzischen Schulen haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Zu den Fragen 1 und 2: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der derzeit 800 Stellen umfasst und im Schuljahr 2016/2017 auf 1 000 Planstellen ausgebaut werden wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass die im Pool befindlichen, verbeamteten Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 14. Juli 2016. 2 361 Vertretungsverträge haben eine Laufzeit bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien. 1 138 Vertretungsverträge haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär