Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/607 zu Drucksache 17/454 28. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/454 – Situation der Vertretungslehrkräfte an Schulen im Landkreis Birkenfeld Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/454 – vom 12. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestehen aktuell im Schuljahr 2015/2016 an den Schulen im Landkreis Birkenfeld (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen, Personen und Vollzeitäquivalenten)? 2. Welchen Stundenumfang haben diese Vertretungsverträge (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle)? 3. Wie viele dieser Vertretungsverträge sind Folgeverträge zu früheren Verträgen? 4. Wie viele dieser Vertretungsverträge werden zum Beginn der Sommerferien 2016 enden (Angaben bitte nach Schularten, Personen sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 5. Wie viele dieser Vertretungsverträge haben eine Laufzeit über die Sommerferien 2016 hinaus (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulformen, den Personen und Vollzeitäquivalenten)? 6. Wie viele Lehrkräfte, die im vergangenen Schuljahr 2014/2015 an Schulen im Landkreis Birkenfeld als Vertretungslehrer beschäftigt waren, erhielten im aktuellen Schuljahr im rheinland-pfälzischen Schuldienst ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und in welcher Form (Angestelltenverhältnis, Verbeamtung, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung)? 7. Wie viele Vertretungsverträge bestanden in den vergangenen fünf Schuljahren an den Schulen im Kreis Birkenfeld, welchen Stundenumfang hatten diese und wie viele dieser Verträge wurden jeweils zu den Sommerferien beendet (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Schulformen, Personen und Vollzeitäquivalente)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Juli 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der derzeit 800 Stellen umfasst und im Schuljahr 2016/2017 auf 1 000 Planstellen ausgebaut werden wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass die im Pool befindlichen, verbeamteten Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Drucksache 17/607 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 14. Juli 2016. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Zu Frage 3: Von den in der Tabelle zu den Fragen 1 und 2 genannten Personen haben 47 Personen einen Folgevertrag, d. h. sie waren unmittelbar vor dem aktuell laufenden Vertrag in einem Vertretungsvertrag beschäftigt. Zu den Fragen 4 und 5: PES-Verträge dienen der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf und sind regelmäßig nicht über die Sommerferien hinaus befristet. Sie sind daher in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass die nachfolgenden Zahlen kein realistisches Bild ergeben. Hier ist zu berücksichtigen , dass zu diesem Zeitpunkt der Personalplanung nicht alle Verträge in das Personalverwaltungssystem IPEMA® eingepflegt sind, und damit auch solche, die über die Sommerferien hinaus laufen. Zu Frage 6: Bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis oder in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Teilzeitbeschäftigung nur auf Antrag der betroffenen Lehrkräfte. Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2016 (Stichtag 14. Juli 2016) Personen Vollzeitäquivalente Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll GS 36 27,32 5 2 2 9 18 RS+ 16 11,78 2 1 4 – 9 GY 9 4,30 3 3 1 – 2 IGS 5 4 – 1 1 – 3 BBS 4 0,54 4 – – – – FÖS – – – – – – – Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2016 befristet bis zum Beginn der Sommerferien über die Sommerferien hinaus befristet Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente GS 18 11,68 18 15,64 RS+ 12 10,52 4 1,26 GY 8 4,17 1 0,13 IGS 5 4 – – BBS 4 0,54 – – FÖS – – – – Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/607 Zu Frage 7: Für die vergangenen fünf Schuljahre wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 1606 (Drucksache 16/2448), 2508 (Drucksache 16/3892) sowie 3571 (Drucksache 16/5417) verwiesen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 3 Vertretungsverträge im Schuljahr 2014/2015 Personen Übernahme in das Beamtenverhältnis unbefristete Weiterbeschäftigung im Beschäftigtenverhältnis Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit 52 16 1 0 0 62 (PES) 2 0 0 0