Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/623 zu Drucksache 17/362 29. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/362 – Registrierung Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz/Westerwaldkreis Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/362 – vom 7. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Westerwaldkreis sind in den vergangenen Wochen fast 1 200 Flüchtlinge erkennungsdienstlich erfasst worden, weil sie im vergangenen Jahr nicht ordnungsgemäß registriert wurden. Es fehlten Fingerabdrücke, ein biometrisches Lichtbild oder die Personalien waren unvollständig. Die Asylbegehrenden waren deshalb nicht sicher, ob ihr Asylgesuch überhaupt erfasst worden war. Außerdem fehlten der Polizei die Angaben für die Strafverfolgung. 30 Flüchtlinge waren der Vorladung nicht gefolgt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge sind aktuell in Rheinland-Pfalz immer noch nicht erkennungsdienstlich erfasst worden? 2. Wann ist mit dem Abschluss der erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu rechnen? 3. Wer ist zuständige Behörde für die erkennungsdienstliche Erfassung von Flüchtlingen? 4. Wird die personelle Ausstattung der Behörde, die für die erkennungsdienstliche Erfassung von Flüchtlingen zuständig ist, als ausreichend angesehen? 5. In wie vielen Fällen fehlen der Polizei in Rheinland-Pfalz Angaben für die Strafverfolgung? 6. Wie setzt sich die Anzahl der Staatsangehörigkeiten der Flüchtlinge zusammen, die in den vergangenen Wochen im Westerwaldkreis erkennungsdienstlich erfasst worden sind? 7. Was wurde in den Fällen unternommen, wo die 30 Flüchtlinge der Vorladung in Montabaur nicht gefolgt sind? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 29. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits Ende Februar in Zusammenarbeit mit den Kommunen damit begonnen, die nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennungsdienstlich behandelten Asylsuchenden in den Kommunen mit mobilen Geräten des BAMF nachträglich zu erfassen und Fingerabdrücke abzunehmen. Es hat damit im Interesse der Schutzsuchenden und der Menschen in diesem Land das BAMF bei seinen Aufgaben unterstützt. Mittlerweile sind die Registrierungsarbeiten in 24 von 36 Kommunen abgeschlossen. In den noch ausstehenden Stadt- bzw. Kreisverwaltungen laufen momentan die Vorarbeiten zur Ermittlung des nachzuregistrierenden Personenkreises, sodass keine exakte Zahl mitgeteilt werden kann. Es handelt sich schätzungsweise um ca. 4 000 Menschen. Das Land räumt der Nachregistrierung hohe Priorität ein und strebt an, auch die noch ausstehenden Personen zeitnah in Zusammenarbeit mit den Kommunen nachzuregistrieren . Durch die Unterstützung des BAMF durch Land und Kommunen ist es möglich, schneller Klarheit über die anwesenden Asylbewerber in Rheinland-Pfalz zu erlangen. Zu Frage 2: Die gegenwärtigen Planungen gehen davon aus, dass die letzten Nachregistrierungen in der Kalenderwoche 36, d. h. zum 9. September 2016 abgeschlossen sein werden. Zu Frage 3: Nach § 16 Abs. 2 AsylG sind für die erkennungsdienstliche Behandlung das BAMF und, sofern der Ausländer dort um Asyl nachsucht , auch die Ausländerbehörde sowie die Grenzbehörde, die Polizei, sowie die Aufnahmeeinrichtung zuständig. In der Verwaltungspraxis erfolgte die erkennungsdienstliche Behandlung durch das BAMF, da nur das BAMF aus technischen Gründen in der Lage war, Fingerabdrücke in das MARIS-System einzustellen. Erst mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 2. Februar 2016 und dessen technischer Umsetzung ab März 2016 im Zuge der Einführung des Ankunftsnachweises können auch die Aufnahmeeinrichtungen Fingerabdrücke in digitalisierter Form abnehmen und in die Systeme des Bundesamtes einstellen. Drucksache 17/623 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Ja, mit der Einführung des Ankunftsnachweises ab März 2016 werden alle neu ankommenden Asylbewerber von den Aufnahmeeinrichtungen erkennungsdienstlich behandelt. Etwas anders stellt sich die Situation bei der nachträglichen erkennungsdienstlichen Behandlung dar: Es wurden max. 18 000 Personen (Schätzung) verteilt, ohne dass eine erkennungsdienstliche Behandlung durch das BAMF erfolgt ist. Mit mobilen Geräten des BAMF wurde ab Februar 2016 in den Kommunen eine nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung durch das Land durchgeführt, um das BAMF zu unterstützen und die Registrierung zu beschleunigen. Für die Maßnahme wurden Kräfte der Bundeswehr und des Zolls eingesetzt, die von den jeweiligen Kommunen unterstützt wurden. Die Koordinierung und Steuerung erfolgte durch das Land. Rheinland-Pfalz war das erste Land, welches initiativ tätig geworden ist. Die Maßnahme wurde aktuell intensiviert und es konnten Unterstützungskräfte gesichert bzw. weitere gewonnen werden. Gegenwärtig sind noch maximal 4 000 Personen erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Maßnahme wird nach dem gegenwärtigen Zeitplan am 9. September 2016 abgeschlossen sein. Zu Frage 5: Laut Aussage der Polizei liegen ihr grundsätzlich die Angaben zu Flüchtlingen in Fällen der Strafverfolgung vor. Sollten diese im Einzelfall fehlen, nimmt die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung vor. Zu Frage 6: Erkennungsdienstlich erfasst wurden in den vergangenen Wochen im Westerwaldkreis im Wesentlichen die Flüchtlinge nachfolgender Staatsangehörigkeiten: Zu Frage 7: In den Fällen, in denen die Personen trotz wiederholter Vorladung nicht erschienen sind, wurde jedem Einzelfall konkret nachgegangen . Je nach Fall wurde der Aufenthaltsort überprüft. Dabei stellte sich in den meisten Fällen heraus, dass die Personen nicht mehr unter der Adresse wohnhaft waren. Von den 30 nicht erschienenen Personen waren 14 untergetaucht und sind entsprechend abgemeldet worden, acht Personen waren zeitgleich bereits beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und wurden dort bei Antragstellung erkennungsdienstlich behandelt und bei insgesamt acht Personen laufen die Ermittlungen der Ausländerbehörde noch. Bei diesen Personen werden zurzeit durch die Verbandsgemeinden Ermittlungen vor Ort durchgeführt. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin Staatsangehörigkeit Anzahl Syrien 590 Afghanistan 279 Pakistan 54 Iran 44 Somalia 32 Kosovo 27 Albanien 22 Georgien 21