Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/631 zu Drucksache 17/443 01. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/443– Verbot von Gesichtsschleiern vor Gerichtsverhandlungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/443 – vom 13. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Bayern fordert ein Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Bundesratsinitiative. Gesetzlich soll damit verankert werden, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wird das Land Rheinland-Pfalz eine entsprechende Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern, die auf ein Verbot von Gesichtsschleiern in Gerichtsverhandlungen abzielt, unterstützen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. August 2016 wie folgt beantwortet : Der Freistaat Bayern hat dem Präsidenten des Bundesrates unter dem 21. Juni 2016 einen Entschließungsantrag „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“ übermittelt (Bundesratsdrucksache 341/16). Das antragstellende Land zielt mit der vorgeschlagenen Entschließung darauf ab, die Bundesregierung aufzufordern, zur Gewährleistung der Identitätsfeststellung und der Wahrheitserforschung gesetzlich zu regeln, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen. Bislang sähen weder das Gerichtsverfassungsgesetz noch die Verfahrensordnungen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten spezifische Regelungen vor, ob Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht in Gerichtsverhandlungen verdecken dürften und wie in entsprechenden Fällen zu verfahren sei. Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollte es nach Meinung des antragstellenden Landes eine ausdrückliche Regelung hierzu geben. Das in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Rechtsstaatsprinzip gebiete den Gerichten, den wahren Sachverhalt bestmöglich aufzuklären. Ein ganz oder teilweise verdecktes Gesicht stehe dem jedoch entgegen. Ein etwaiger Eingriff in die von Art. 4 des Grundgesetzes geschützte Religionsfreiheit wäre – so das antragstellende Land – jedenfalls durch das Rechtsstaatsprinzip gerechtfertigt. Der Bundesrat hat den Antrag am 8. Juli 2016 an den federführenden Rechtsausschuss und den Ausschuss für Frauen und Jugend überwiesen. Bei den Ausschussberatungen muss sorgfältig geprüft werden, ob die angestrebte Gesetzesänderung notwendig ist und unter Beachtung der Religionsfreiheit verfassungskonform ausgestaltet werden könnte. Die Landesregierung wird ihr Stimmverhalten unter Berücksichtigung der Ausschussempfehlungen vor der Beschlussfassung des Bundesrates festlegen. Herbert Mertin Staatsminister