Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/633 zu Drucksache 17/413 02. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/413 – Verfolgung christlicher Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/413 – vom 11. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Übergriffe auf christliche Flüchtlinge durch Muslime hat es seit 2014 in Rheinland-Pfalz bis heute gegeben (bitte nach Datum, Ort, Tat, Opfer und Täter auflisten)? 2. Erkennt die Landesregierung die besondere Schutzwürdigkeit von christlichen Flüchtlingen an? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende den Schutz von christlichen Flüchtlingen zu gewährleisten? 4. Hat die Landesregierung Handlungsempfehlungen, Erlasse, etc. herausgegeben, die Kommunen bei der Unterbringung von christlichen Flüchtlingen anleiten? Wenn nein, warum nicht? 5. Welches Konzept hat die Landesregierung zur Aufklärung und Bekämpfung religiös motivierter Gewalt in Flüchtlingsunterkünften ? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zu Übergriffen auf christliche Flüchtlinge durch Muslime in Rheinland-Pfalz liegen der Landesregierung keine spezifischen Erkenntnisse vor. Gleichwohl sind der Landesregierung Berichte wie die der deutschen Bischofskonferenz bekannt, wonach christliche Flüchtlinge und Flüchtlinge, die anderen religiösen Minderheiten angehören, aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit Ablehnung, Einschüchterung, Benachteiligung oder sogar Gewalt erfahren haben. Auch wenn derartige Vorfälle nach derzeitigem Erkenntnisstand vergleichsweise selten sind, nimmt die Landesregierung diese sehr ernst und begegnet diesen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Zu Frage 2: Der Landesregierung sind der Schutz und die Bedürfnisse besonders schutzwürdiger Personengruppen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sogenannten EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU, ein besonderes Anliegen. Daher wurde unlängst ein Gewaltschutzkonzept auf den Weg gebracht, mit dem den Bedürfnissen aller Bewohnerinnen und Bewohner in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rechnung getragen werden soll. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes ergriffen. Zur Gewährleistung der Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden 24 Stunden täglich private Sicherheitsunternehmen vor Ort eingesetzt, deren Aufgabe auch darin besteht, bei signifikanten Gefahrensituationen deeskalierend einzuschreiten. Daneben dient der Sozialdienst, der die Betreuung und Beratung der Flüchtlinge übernimmt, auch als Ansprechpartner bei Konflikten und kann in bestimmten Fällen Kontakte zu speziellen Beratungsstellen vermitteln. Der Sicherheit in den Landesaufnahmestellen wird im Übrigen auch durch eine nach Nationalitäten, Geschlechtern, kultureller Herkunft und religiöser Überzeugung getrennte Unterbringung Rechnung getragen. Drucksache 17/633 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Handlungsempfehlungen und Erlasse etc. wurden seitens der Landesregierung nicht herausgegeben. Die Unterbringung der Flüchtlinge ist den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Nr. 2 des Landesaufnahmegesetzes Rheinland- Pfalz (AufnG RP) als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen. Die Art und Weise, wie die Unterbringung organisiert und konkret durchgeführt wird, ist damit ein Kernelement der Selbstverwaltung der jeweiligen Gebietskörperschaften. Diese Regelung hält die Landesregierung auch weiterhin für sachgerecht, da allein von den Zuständigen vor Ort – unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls – sachgerecht entschieden werden kann, welche Form und Gestaltung der Unterbringung den Bedürfnissen der geflüchteten Personen am besten entspricht und wie sich z. B. im Fall der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (§ 53 AsylG) ein störungsfreies Zusammenleben der Bewohner arrangieren lässt. Zu Frage 5: Das von der Landesregierung entwickelte Gewaltschutzkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtungen sieht sowohl Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Gewalt als auch eine schnelle Intervention bei Gewalt vor und soll grundsätzlich alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen bestmöglich vor jeglicher Form von Gewalt schützten. Durch ein verstärktes Angebot von Fortbildungen und Informationsveranstaltungen sollen die Mitarbeitenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Umgang mit schutzbedürftigen Personen im Sinne der sogenannten EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU sensibilisiert werden. Außerdem erhalten Flüchtlinge über Flyer, Broschüren und Aushänge gezielt Informationen, mit denen letztlich auch das Verständnis untereinander gefördert und Gewalt vorgebeugt werden soll. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin