Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/643 zu Drucksache 17/414 02. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/414 – Windenergieanlagen (WEA) im Wald Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/414 – vom 12. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Bau von Windkraftanlagen im Wald wird von Naturschützern und großen Teilen der Bevölkerung weiterhin sehr kritisch gesehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viel Wald wurde in Rheinland-Pfalz seit 1998 bis heute für den Bau von WEA einschließlich Zuwegung verbraucht? 2. Wie viele WEA stehen in Rheinland-Pfalz noch im Genehmigungsverfahren, sind aber bereits rechtlich abgeschlossen und somit so gut wie genehmigt und sollen in den Wald gebaut werden? 3. Welche Fläche nehmen diese WEA ein, einschließlich der Zuwegungen? 4. Wie viele Windräder sind außerdem in Rheinland-Pfalz noch im Genehmigungsverfahren und werden voraussichtlich im Wald errichtet? 5. Wie groß ist die dafür aufzuwendende Waldfläche einschließlich der Zuwegungen? 6. Welche Summen werden von welchen Investoren bereitgestellt und wie sind die Betreibermodelle und geplanten Erlöse (z. B.: Eigentümer, Pacht, Gewerbesteuer, Genossenschaften, Kommunen, Waldbesitzer)? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine zentrale landesweite Erfassung des Flächenverbrauchs für Windenergieanlagen im Wald erfolgt nicht. Konkrete Erfahrungen bei Landesforsten Rheinland-Pfalz zeigen aber, dass in der Regel bis 0,7 ha Wald, im Durchschnitt ca. 0,5 ha Wald, für den Zeitraum der Errichtung, des Betriebs und des Rückbaus einer Windenergieanlage im Wald in Anspruch genommen wurden. Diese Flächen umfassen auch die Rodungsflächen für die Zuwegungen, die zu den Windenergieanlagen erforderlich sind. Zum Stand Ende 2015 stehen gemäß Mitteilung von Landesforsten Rheinland-Pfalz rund 352 Windenergieanlagen im Wald, die im Wesentlichen nach 1998 errichtet wurden. Dies entspricht rechnerisch einer Fläche von 176 ha bzw. 0,2 Promille der Waldfläche in Rheinland-Pfalz. Zu den Fragen 2 bis 5: Mit Stand Ende 2015 waren nach Angaben der unteren Forstbehörden 26 weitere Windenergieanlagen im Wald genehmigt und 189 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Für die genehmigten 26 Windenergieanlagen auf Waldstandorten kann von einer weiteren Waldinanspruchnahme für 20 bis 30 Jahre in Höhe von rund 13 bis 16 ha ausgegangen werden. Inwieweit die Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren tatsächlich errichtet werden, kann nicht beurteilt werden. Zu Frage 6: Angaben zu zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen Projektierern, Investoren, Lieferanten und Waldbesitzern liegen der Landesregierung nicht vor, zumal über 90 Prozent der Windenergieanlagen im Kommunal- und Privatwald stehen und Erlöse standortabhängig stark variieren. Ulrike Höfken Staatsministerin