Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/644 zu Drucksache 17/415 02. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/415 – Windenergieanlagen (WEA) auf dem „Hümmerich“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/415 – vom 12. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus Presseveröffentlichungen geht immer wieder hervor, dass drei Windindustrieanlagen auf dem Hümmerich (VG Wissen) geplant sind und sich in der Genehmigungsphase befinden. Eine weitere Anlage auf dem Gebiet der VG Gebhardshain soll in Kürze folgen. In ursprünglichen Planungen war von fünf Anlagen die Rede. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Anlagen, welchen Typs, mit welcher Höhe und mit welchen Siedlungsabständen sind auf dem „Hümmerich“ geplant und befinden sich in welchem Planungsstadium? 2. Wie wird das dortige Landschaftsschutzgebiet auch unter Berücksichtigung möglicher Vorbelastungen und unter dem Blickwinkel des Tourismus tangiert? 3. Welche Bedeutungen und Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem Rotmilanvorkommen im Planbereich „Hümmerich“? 4. Welche Summen werden dort von welchen Investoren bereitgestellt und wie sind die Betreibermodelle und geplanten Erlöse (z. B. Eigentümer, Pacht, Gewerbesteuer, Genossenschaften, Kommunen, Waldbesitzer)? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Juli 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Informationen über ein Vorhaben in der Ortsgemeinde Hümmerich vor. Zu Frage 2: Auswirkungen von Windenergieanlagen auf das Landschaftsschutzgebiet „Elbergrund, Elbbachtal und Sieghöhen bei Durwittgen“ sind im Rahmen der Zulassungsverfahren zu bewerten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes muss beachtet werden. Zu Frage 3: Das Rotmilanvorkommen am Hümmerich wird gemäß dem von der Vogelschutzwarte und dem Landesamt für Umwelt im Jahre 2012 erstellten Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz erfasst und fachgutachter - lich bewertet. Die abschließende Bewertung der Relevanz des Vorkommens im Falle eines Genehmigungsverfahrens obliegt der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Zu Frage 4: Angaben zu zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen Projektierern, Investoren, Lieferanten und Waldbesitzern bezüglich der in der Kleinen Anfrage angesprochenen Planungen für die Errichtung von Windenergieanlagen liegen der Landesregierung nicht vor. Ulrike Höfken Staatsministerin