Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/671 zu Drucksache 17/468 05. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/468 – Flüchtlingsunterkunft in Meisenheim, Kreis Bad Kreuznach II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/468 – vom 13. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Informationen zufolge soll die Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (Afa) in Meisenheim im Laufe dieses Jahres geschlossen werden. Laut einem Artikel der Allgemeinen Zeitung Bad Kreuznach vom 20. April 2016 läuft der Mietvertrag des Landes allerdings erst zum 31. August 2017 aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie wird grundsätzlich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfahren, wenn die Unterkunft schließt? Erhalten alle von der Landesregierung eine berufliche Perspektive? 2. Warum wurde der Betreuungsvertrag mit dem ASB – anders als der Mietvertrag (läuft bis zum 31. August 2017) – nur bis Ende Oktober 2016 abgeschlossen? 3. Wie viele Personen befinden sich derzeit in der Unterkunft und wie lange sind diese schon dort? 4. Informationen zufolge sollen die derzeitigen Bewohner auf die Kommunen verteilt werden. War die Verteilung dieser Personen auf die Kommunen auch ursprünglich geplant oder ergibt sich dieser Schritt nun aus der zeitnah geplanten Schließung der Unter - kunft in Meisenheim? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 5. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Unabhängig vom Zeitpunkt der Schließung der Unterkunft erfüllt die Landesregierung die vertraglich vereinbarte Leistung bis zum Auslaufen der Verträge. Somit ist die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Vertragsende sichergestellt. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen des ASB, andere berufliche Perspektiven für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Zu Frage 2: Eine seriöse Prognose der Zugangszahlen für das Jahr 2016 war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit den Betreuungsverbänden nicht möglich. Auch bis zum jetzigen Zeitpunkt hat die Bundesverwaltung keine verbindliche Prognose erstellen können. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit hat sich die Landesregierung gezwungen gesehen, die Verträge mit den Betreuungsverbänden einheitlich für ein Kalenderjahr abzuschließen, um flexibler auf Schwankungen der Zugangszahlen reagieren zu können. Zu Frage 3: Derzeit befinden sich 90 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung Meisenheim (Stand 27. Juli 2016). Ihre Aufenthaltsdauer in der Einrichtung variiert. Vor dem Hintergrund der Schließung der Einrichtung erfolgt hier künftig keine Neubelegung. Drucksache 17/671 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Da mit der Anerkennung als Asylberechtigter, der Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Zuerkennung internationalen subsidiären Schutzes die Verpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen endet, beschränkt sich bei zügiger Entgegennahme und Entscheidung der Asylanträge durch das BAMF der Aufenthalt dieser Menschen auf wenige Wochen in der Erstaufnahme (ca. 4 Wochen). Personen, deren Anträge aufgrund Ihrer Herkunftsländer nicht im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden können, können eine abweichende Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen haben. Hierbei werden Anträge von Familien mit Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bevorzugt bearbeitet, sodass diese einen möglichst kurzfristigen Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfahren. Die Verteilung der derzeitigen Bewohner auf die Kommunen erfolgt somit nicht aufgrund der Schließung der Einrichtung, sondern aufgrund einer gesetzlich begrenzten Aufenthaltsdauer. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin