Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/672 zu Drucksache 17/467 05. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/467 – Flüchtlingsunterkunft in Meisenheim, Kreis Bad Kreuznach I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/467 – vom 13. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Informationen zufolge soll die Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (Afa) in Meisenheim im Laufe dieses Jahres geschlossen werden. Laut einem Artikel der Allgemeinen Zeitung Bad Kreuznach vom 20. April 2016 läuft der Mietvertrag des Landes allerdings erst zum 31. August 2017 aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für die Unterkunft in Meisenheim, die noch bis zum Auslaufen des Mietvertrags am 31. August 2017 anfallen? 2. Welche Kosten sind für Umbaumaßnahmen im Vorfeld der Inbetriebnahme der Einrichtung sowie seit Inbetriebnahme im Oktober 2015 angefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Umbaumaßnahme und den jeweiligen Kosten dafür)? 3. Laufen derzeit noch Umbaumaßnahmen bzw. bestehen bereits gültige Verträge für noch ausstehende Umbaumaßnahmen und wenn ja, wie hoch sind jeweils die Kosten hierfür (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Umbaumaßnahme und den jeweiligen Kosten dafür)? 4. Laut Angaben der Landesregierung war die Einrichtung in Meisenheim nach den Umbauten für bis zu 160 Menschen ausgelegt. Wie hoch war die Belegung seit Inbetriebnahme der Einrichtung (bitte den durchschnittlichen Monatswert seit Inbetriebnahme der Einrichtung für jeden Monat einzeln angeben)? 5. Laut Angaben der Landesregierung waren in der Meisenheimer Einrichtung besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht. In welcher rheinland-pfälzischen Einrichtung werden besonders schutzbedürftige Asylbewerber zukünftig untergebracht und erfüllen diese Einrichtungen die entsprechenden Voraussetzungen? 6. Gibt es weitere Planungen der Landesregierung zur Nutzung des Gebäudes in Meisenheim? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 5. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die monatliche Bruttokaltmiete für die Unterkunft in Meisenheim beträgt 6 215,50 € (einschließlich Umsatzsteuer). Zu Frage 2: Für die Umbaumaßnahmen der Einrichtung in Meisenheim sind folgende Kosten entstanden: Baukonstruktive Einbauten 15 276,03 € Grundkonstruktionen (z. B. Maurerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten) 175 911,59 € sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 19 618,81 € Versorgung 360 330,55 € Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 75 000,00 € Außenanlagen 1 238,79 € Baunebenkosten (Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen) 3 588,43 € Drucksache 17/672 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Baumaßnahmen für die Einrichtung in Meisenheim sind bereits abgeschlossen. Zu Frage 4: Gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Vertretern wurde für die ersten vier bis sechs Monate eine Höchstbelegung von 100 Personen festgelegt. Nach dieser Erprobungszeit wurde die Kapazität auf 160 Plätze erweitert. Bei einer sozialverträglichen Belegung sind hiervon rund 20 Prozent abzuziehen, sodass die sozialverträgliche Kapazität ca. 128 Plätze umfasst. Aus der folgenden Übersicht können Sie die Belegung zum jeweiligen Stichtag seit der Eröffnung ersehen: Zu Frage 5: Nach der Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen Meisenheim und Zweibrücken sollen besonders schutzbedürftige Personengruppen wie etwa allein reisende Frauen oder Familien künftig in den großen Landeseinrichtungen (Trier, Hermeskeil, Kusel, Ingelheim, Speyer, Diez) untergebracht werden. Diese Einrichtungen werden entsprechend hergerichtet, um der spezifischen Situation dieser besonders schutzbedürftigen Personen Rechnung zu tragen. Zu Frage 6: Grundsätzlich entscheidet der Eigentümer, hier das Landeskrankenhaus (Anstalt des öffentlichen Rechts) über die weitere Nutzung des Gebäudes. Der Eigentümer wurde am 12. Juli 2016 fernmündlich und in der 28. Kalenderwoche schriftlich über die geplante Einstellung des Betriebes informiert. Im Rahmen der schriftlichen Benachrichtigung wurde der Eigentümer um eine einvernehmliche Lösung für eine frühere Vertragsbeendigung und das Landeskrankenhaus um die Prüfung derselben gebeten. In Vertretung: Dr. Christiane Rohleder Staatssekretärin Stichtag Belegung 16.10.2015 50 31.10.2015 108 30.11.2015 98 15.12.2015 82 31.12.2015 98 15.01.2016 97 31.01.2016 101 15.02.2016 20 29.02.2016 81 15.03.2016 100 31.03.2016 85 15.04.2016 100 29.04.2016 100 13.05.2016 100 31.05.2016 100 15.06.2016 97 30.06.2016 61 15.07.2016 90