Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/677 zu Drucksache 17/492 08. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/492 – Kapazitäten der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/492 – vom 18. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Presse war zu entnehmen, dass die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage im B 10-Tunnel in den ersten Wochen rund 21 000 Temposünder geblitzt hat. Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente arbeiten in der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz inkl. Außenstellen? 2. Wie sind diese Hauptstelle und die Außenstellen bzgl. der Bearbeitung von Bescheiden aufgegliedert (Geschäftsverteilungsplan)? 3. Wie viele zu bearbeitende Fälle erreichen die ZBS monatlich? 4. Wie viele dieser Fälle werden monatlich bearbeitet? 5. Wie viele Fälle entfallen pro Vollzeitäquivalent? 6. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Fall? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Stand 1. Juli 2016 verfügte die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) inklusive Außenstellen über einen Personal-Ist-Gesamtbestand von 139,98 Vollzeitäquivalenten. Zu Frage 2: Die ZBS beim Polizeipräsidium Rheinpfalz hat ihren Hauptsitz in Speyer. Daneben bestehen Außenstellen bei den Polizeipräsidien Koblenz, Mainz (Standort Mainz) und Westpfalz (Standort Zweibrücken). Nur beim Hauptstandort in Speyer erfolgt die sogenannte „spezialisierte Bußgeldsachbearbeitung“ (Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, Drogen- und Alkoholkonsum , Schwerlastverkehr, Gefahrgutbeförderungsgesetz). Alle weiteren Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr werden am Hauptstandort und bei den Außenstellen bearbeitet. Zu Frage 3: Vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2016 gingen insgesamt 398 341 Fälle ein. Dies entspricht einem monatlichen Durchschnitt von 66 390 Fällen. Zu den Fragen 4 und 6: Die Bearbeitungszeit pro Fall ist – auch in Abhängigkeit von der Mitwirkungsbereitschaft des Kraftfahrzeughalters, der erste Ansprechperson für die ZBS ist – sehr unterschiedlich. Daher kann keine valide Aussage zur Zahl der pro Monat – im Sinne einer abschließenden Bearbeitung – bearbeiteten Fälle getroffen werden. Nach einer für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 25. Juli 2016 durch den Landesbetrieb Daten erfolgten Auswertung liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Falles vom Zeitpunkt des Falleingangs bis zum Abschluss des Falles bei 45 Tagen. Zu Frage 5: Im ersten Halbjahr 2016 entfielen durchschnittlich 4 390 Fälle pro VZÄ-Bußgeldsachbearbeitung. Roger Lewentz Staatsminister