Drucksache 17/682 zu Drucksache 17/491 09. 08. 2016 A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/491 – Verhandlungsstand mit muslimischen Verbänden zu geplanten Verträgen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/491 – vom 18. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung strebt nach eigenen Angaben Verträge mit verschiedenen muslimischen Verbänden an und führt dazu Verhandlungen . Bisher wurde das Parlament weder über den Verhandlungsstand informiert noch wurden die ergangenen Rechtsgutachten offengelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann wurden Gespräche mit welchen muslimischen Verbänden über geplante Verträge geführt? 2. Wie ist der Verhandlungsstand mit den einzelnen Vertragspartnern? 3. In welcher Form und wann beabsichtigt die Landesregierung das Parlament über die Vertragsverhandlungen zu informieren, bzw. wie soll das Parlament beteiligt werden? 4. Wann werden die erstellten Rechtsgutachten offengelegt? 5. Welchen Zeitplan bis zum Vertragsabschluss verfolgt die Landesregierung? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. August 2016 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Die Landesregierung verhandelt aktuell mit fünf Verbänden über einen möglichen Vertrag: der Alevitischen Gemeinde in Deutschland (AGD) sowie der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), dem Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ), dem Dachverband Schura Rheinland-Pfalz und dem Verband Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ). Nach einem ersten Auftaktgespräch mit der AGD am 13. Mai 2015 und den islamischen Verbänden am 27. April 2015 fanden Einzelgespräche mit den islamischen Verbänden (Schura: 21. Juli 2015, DITIB: 10. August 2015, AMJ: 11. Januar 2016) statt. Zu Frage 2: Aktuell steht ein von der Landesregierung erarbeiteter Vertragsentwurf in Diskussion mit den Verhandlungspartnern. Nach entsprechenden Gesprächen zum Entwurf erwartet die Landesregierung zurzeit die schriftlichen Rückmeldungen der Verbände. Zu Frage 3: Die Landesregierung wird den Landtag über den Vertragstext unterrichten, sobald dieser mit den potenziellen Vertragspartnern gemeinsam erarbeitet ist. Die Landes regierung wird nach dieser Befassung die Verträge abschließen. Zu Frage 4: Im Rahmen der Unterrichtung des Parlaments werden diesem auch die vorliegenden Rechtsgutachten offengelegt. Zusätzlich erhalten die begutachteten islamischen Verbände die erstellten Rechts gutachten. Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Gutachten ist aus Urheber rechts- und Datenschutzgründen nicht möglich. Zu Frage 5: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Vertragsverhandlungen aufgrund aktueller Entwicklungen in diesem Jahr nicht abgeschlossen werden können. Zunächst wird die Vorlage einer Gutachtenergänzung abgewartet. Bis dahin ruhen die Verhandlungen. Clemens Hoch Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode