Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/685 zu Drucksache 17/493 10. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/493 – Stationäre Verkehrsüberwachungsanlage (Blitzer) entlang der B 10 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/493 – vom 18. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Das vorgelegte Gutachten zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Gefahrenanalyse entlang der B 10 spricht von durchgehender Geschwindigkeitsüberwachung entlang der B 10. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Zu wie vielen Beanstandungen hat die bereits im B 10-Tunnel installierte stationäre Verkehrsüberwachungsanlage bis zum heutigen Tag geführt? 2. Wie hoch waren die daraus resultierenden Einnahmen? 3. Beabsichtigt die Landesregierung, weitere stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen entlang der B 10 zu installieren? Wenn ja, wo und wann? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit Inbetriebnahme der Geschwindigkeitsmessanlage an der B 10 bis einschließlich 10. Juli 2016 sind 54 216 Ordnungswidrigkeiten angefallen. Zu Frage 2: Gemäß den Buß- und Verwarnungsgeldregelsätzen sind die festgestellten Ordnungswidrigkeiten mit Geldbeträgen in Höhe von insgesamt 1 062 720 Euro zu ahnden. Die Summe der bereits gezahlten Beträge liegt derzeit bei 767 743 Euro. Zu Frage 3: Derzeit bestehen keine Planungen, weitere (stationäre) Geschwindigkeitsmessanlagen an der B 10 aufzustellen. Roger Lewentz Staatsminister