Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/692 zu Drucksache 17/569 10. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Guido Ernst und Horst Gies (CDU) – Drucksache 17/569 – Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst im Kreis Ahrweiler Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/569 – vom 25. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrer im Kreis Ahrweiler verfügten zum Stichtag 15. Juli 2016 über einen befristeten Arbeitsvertrag (Angaben bitte nach Vollzeitäquivalenten und Personen differenzieren)? 2. Wie viele Lehrer im Kreis Ahrweiler verfügen über die Sommerferien über einen befristeten Arbeitsvertrag (Angaben bitte nach Vollzeitäquivalenten und Personen differenzieren)? 3. Wie viele Lehrer im Kreis Ahrweiler mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten bereits seit zwei, drei, vier oder fünf Jahren im rheinland-pfälzischen Schuldienst? 4. Welchen Stundenumfang haben die Vertretungsverträge im Juli 2016 (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. August 2016 wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der derzeit 800 Stellen umfasst und im Schuljahr 2016/2017 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass die im Pool befindlichen, verbeamteten Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprüng- Drucksache 17/692 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode lichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 28. Juli 2016. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Zum Stichtag 15. Juli 2016 verfügen 75 Lehrkräfte im Umfang von 52,74 Vollzeitäquivalenten über einen befristeten Arbeitsvertrag . 23 Lehrkräfte (19,25 Vollzeitäquivalente) haben einen befristeten Vertrag über die Sommerferien hinaus. PES-Verträge sind in den vorgenannten Zahlen nicht berücksichtigt. Sie dienen der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf und sind regelmäßig nicht über die Sommerferien hinaus befristet. Zu Frage 3: Es wurden diejenigen Lehrkräfte berücksichtigt, deren Vertragsdauer in der Summe ohne Berücksichtigung von Unterbrechungen den erfragten Zeitraum ergibt. Zum Stichtag 15. Juli 2016 arbeiten sieben Lehrkräfte seit zwei Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis, vier Lehrkräfte seit drei Jahren und fünf Lehrkräfte seit vier Jahren. Da das Personalverwaltungssystems IPEMA erst im Jahre 2012 bei der ADD eingeführt wurde, ist eine Auswertung bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren und länger nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen , dass im Landkreis Ahrweiler keine Lehrkräfte seit fünf und mehr Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis sind. Zu Frage 4: In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Vertretungsverträge im Juli 2016 (Stichtag 15. Juli 2016) Personen Vollzeitäquivalente Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll 75 52,74 16 5 10 12 32