Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/701 zu Drucksache 17/522 11. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/522 – Sperrung von Brücken und Wegen durch Landesforsten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/522 – vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Brücken und Wege sind derzeit durch Landesforsten wegen mangelnder Verkehrssicherheit gesperrt oder wurden in den letzten drei Jahren abgerissen? 2. Wie viele davon sind länger als ein Jahr außer Betrieb bzw. gesperrt? 3. Wie viele der gesperrten oder abgerissenen Brücken und Wege sollen nicht ersetzt werden? 4. Wo sind diese Brücken und Wege? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit des Ersatzes bzw. der Sanierung von Brücken und Wegen zur Naherholung ? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Zuständigkeit für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung dieser Brücken und Wege? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Zuständigkeit für die Verkehrssicherungspflicht, wenn diese Brücken und Wege wieder eröffnet werden? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. August 2016 wie folgt beantwortet: Im Staatswald des Landes beträgt die Wegelänge insgesamt ca. 10 000 Kilometer, bezogen auf Wege, die entsprechend ihrem Ausbaustandard ganzjährig auch mit schweren Lkw befahren werden können. Unser Waldwegenetz, dessen Bau und Unterhalt von den Waldbesitzern mit den Erträgen aus der Waldbewirtschaftung finanziert wird, ist im Laufe der Jahrhunderte gewachsen und immer weiter ausgebaut worden. Mit einer mittleren Wegedichte von ca. 50 lfm je Hektar ist der Staatswald im Vergleich zum Kommunal - und Privatwald in Rheinland-Pfalz, aber auch im Vergleich zum Staatwald anderer Bundesländer überdurchschnittlich gut erschlossen. Der jährliche Aufwand für die Wegeinstandhaltung beläuft sich auf ca. 2,5 Mio. Euro. Eine moderate Anpassung der Wegedichte ist sowohl vor dem Hintergrund naturnaher und möglichst schonender Bewirtschaftungskonzepte als auch aus finanzieller Sicht geboten. Vor diesem Hintergrund überprüft der Landesbetrieb derzeit im Rahmen einer systematischen Erhebung im Staatswald, welche Wege dauerhaft in einem Zustand erhalten werden sollen, der eine ganzjährige Befahrbarkeit mit Lkw zulässt und welche in Zukunft nicht mehr instandgesetzt und gepflegt werden sollen. Ein aktiver Wegerückbau ist nicht vorgesehen. Parallel wird im Nationalpark ein eigenes, auf die Anforderungen des Schutzgebietes abgestimmtes Wegekonzept entwickelt. Waldwege und Waldgebiete werden nur in seltenen Fällen gesperrt. Dies ist allerdings regelmäßig dann der Fall, wenn im Zuge der Holzernte aufgrund von Fällungsmaßnahmen eine akute Gefahr für die Waldbesuchenden besteht. Diese Sperrungen werden unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten (innerhalb weniger Tage oder Wochen) wieder aufgehoben und sind daher von der folgenden Beantwortung nicht erfasst. Im Übrigen besteht in Rheinland-Pfalz gemäß § 22 Abs. 1 LWaldG grundsätzlich ein freies Waldbetretungsrecht. Waldbesucherinnen und -besucher müssen also nicht auf den vorhandenen Wegen bleiben, sondern können den Wald auch abseits der Wege betreten. Drucksache 17/701 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorangeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Durch Landesforsten sind derzeit wegen mangelnder Verkehrssicherheit lediglich elf Wege und acht Brücken gesperrt bzw. abgerissen . Zu Frage 2: Davon sind fünf Wege und zwei Brücken länger als ein Jahr gesperrt bzw. abgerissen. Zu Frage 3: Insgesamt sollen drei Wege und vier Brücken dauerhaft gesperrt bleiben bzw. nicht wieder ersetzt werden. Zu Frage 4: Die gesperrten bzw. abgerissenen Wege und Brücken liegen in den Forstämtern Bad Dürkheim (Reviere Jägerthal, Hardenburg, Drachenfels), Bad Sobernheim (Revier Meisenheim), Cochem (Revier Hochpochten), Donnersberg (Reviere Alsenz-Obermoschel, Dannenfels), Idarwald (Revier Hinzerath), Koblenz (Revier Rhens), Otterberg (Reviere Grafenthalerhof, Münchhof), Pfälzer Rheinauen (Revier Rheinauen) und Soonwald (Revier Neupfalz). Von den drei Wegen, die dauerhaft gesperrt bzw. rückgebaut werden sollen, liegen zwei im Forstamt Bad Dürkheim (Revier Hardenburg und Revier Drachenfels) und einer im Forstamt Donnersberg (Revier Dannenfels). Die vier Brücken, die nicht ersetzt werden sollen, liegen im Forstamt Pfälzer Rheinauen (Revier Pfälzer Rheinauen, drei Stück) und Otterberg (Revier Münchhof). Zu Frage 5: Grundsätzlich werden im Staatswald die Wege der Basiserschließung – das sind vor allem die ganzjährig mit Lkw befahrbaren Wege – im Sinne einer multifunktionalen Forstwirtschaft in einem Zustand gehalten, der neben der Erschließung für die Waldpflege , den Waldschutz und die Holzernte auch vielfältige Erholungsnutzungen (insbesondere Wandern, Reiten, Radfahren) sicherstellt. Der Wegezustand wird daher auf einem Niveau gehalten, das weit über die Anforderungen für Holzernte und -abfuhr hinausgeht. Insbesondere gilt dies für Bereiche, in denen eine Naherholung stattfindet oder die eine touristische Bedeutung besitzen. Ob im Einzelfall ein Weg oder eine Brücke, der bzw. die für eine Befahrung durch Lkw oder Pkw nicht mehr benötigt wird, ausschließlich zum Zwecke der Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer ersetzt oder aufwändig saniert wird, muss vom Ergebnis einer intensiven, einzelfallbezogenen Analyse und Abwägung abhängig gemacht werden. Dabei wird z. B. geprüft, ob alternative Streckenführungen oder an die veränderte Nutzung angepasste, technische Lösungen (z. B. Trittsteine, Furten anstelle von Brücken) das bisherige Bauwerk entbehrlich machen können. Zu Frage 6: Im Staatswald liegt die Zuständigkeit für die Errichtung, Wiedererrichtung oder Sanierung von Bauwerken grundsätzlich beim Land. Damit ist aber nicht automatisch auch eine Verpflichtung verbunden, wenn der Bedarf entfallen ist, alternative Lösungen zweckmäßiger sind oder benötigte Haushaltsmittel nicht bereitgestellt werden können. Bei einem besonderen Interesse z. B. für Zwecke der Naherholung der örtlichen Bevölkerung oder für die touristische Attraktivität ist es geübte und bewährte Praxis, dass interessierte Projektträger aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Land die Errichtung und Pflege eines Bauwerkes übernehmen. Zu Frage 7: Die Verkehrssicherungspflicht bei mit dem Grund und Boden fest verbundenen Einrichtungen obliegt grundsätzlich dem Grundeigentümer , der im Falle des Staatswaldes durch Landesforsten Rheinland-Pfalz vertreten wird. Die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht kann vertraglich auf Dritte übertragen werden. Beim Grundeigentümer verbleibt in diesen Fällen die Pflicht zur Kontrolle, ob der Vertragspartner die nötige Fachkunde besitzt und der übernommenen Verpflichtung auch tatsächlich nachkommt. In Fällen, in denen Projektträger aufgrund ihres besonderen Interesses an der Errichtung oder Wiederrichtung eines Bauwerks eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Landesforsten abschließen, wird durch diese grundsätzlich auch die Pflicht zur Ausübung der Verkehrssicherung auf den Projektträger übertragen. Ulrike Höfken Staatsministerin