Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/702 zu Drucksache 17/528 11. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Ahnemüller (AfD) – Drucksache 17/528 – Projekte in Rheinland-Pfalz im Bundesverkehrswegeplan Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/528 – vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Wie im Koalitionsvertrag angemerkt wurde, sind einige Projekte in Rheinland-Pfalz im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) als vordringlich eingestuft. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es für die im Bedarfsplangesetz eingestuften Projekte für Rheinland-Pfalz eine Prioritätenliste? 2. Da über Jahre hinweg der Lückenschluss A 1 im BVWP eingestuft und in Planung ist, möchte ich nach dem aktuellen Planungsstand fragen. Wie ist dieser? 3. Wie ist die momentane Streckenführung angedacht und gibt es eventuelle Ausweichvarianten? 4. Wann rechnet die Regierung mit dem Planfeststellungsbeschluss? 5. Was waren bzw. sind die Gründe für die lange Verzögerung und warum erfolgte keine weitere Offenlegung? 6. Wann ist die Offenlage getrennt nach Abschnitten geplant? 7. Wann wird die Landesregierung den LBM beauftragen, die vorhandene Planung des Moselaufstiegs (Trier Westumfahrung) anzupassen bzw. eine neue zu beginnen und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Neben den Dringlichkeitseinstufungen des Bundesverkehrsministeriums im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 bzw. des aktuellen Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen (Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf etc.) gibt es seitens des Landes Rheinland- Pfalz keine Prioritätenliste innerhalb der jeweiligen Dringlichkeitskategorien. Zu den Fragen 2 und 4: Bezüglich der Beantwortung der Fragen 2 und 4 verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 17/33 des Abgeordneten Schnieder (CDU), Drucksache 17/209. Zu Frage 3: In dem in rheinland-pfälzischer Zuständigkeit liegenden Abschnitt Kelberg – Adenau verläuft die Trasse der A 1 auf der Grundlage der Linienbestimmung aus 1987. Wie ebenfalls in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/33 ausgeführt, wird aufgrund von Hinweisen der nordrhein-westfälischen Umweltbehörden zurzeit abschnittsübergreifend die FFH- und Vogelschutz-Verträglichkeitsprüfung aktualisiert. Inhaltliche Auswirkungen auf den Abschnitt Kelberg – Adenau werden beim derzeitigen Stand nicht gesehen. Zu den Fragen 5 und 6: In dem aktuell gültigen Bedarfsplan für den Bundesfernstraßenbau hat der Bundesgesetzgeber die noch nicht gebauten Abschnitte Kelberg – Adenau und Adenau – Lommersdorf mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag versehen. Dementsprechend ist im Rahmen der Auftragsverwaltung der Nachweis der qualifizierten Bearbeitung der naturschutzfachlichen Belange gegenüber dem Bund zu erbringen. Auch in dem zwischen den Regierungsparteien der 16. Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvertrag wurde dies aufgegriffen und die Durchführung der naturschutzfachlichen Planungen mit besonderer Untersuchungstiefe vereinbart. Die Landesregierung hat daher die naturschutzfachlichen Planungen zur Weiterführung des Planfest- Drucksache 17/702 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode stellungsverfahrens vollständig überarbeiten lassen. Dabei sind insbesondere die durch neue Naturschutzgesetzgebung, die aktuelle Rechtsprechung und die seitens des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgte großflächige Ausweisung von Vogelschutzgebieten entstandenen fachlichen Anforderungen berücksichtigt worden. Ziel ist die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Kelberg – Adenau und eine erneute Offenlage im Jahr 2017. Zu Frage 7: Eine Wiederaufnahme der Planungen für die B 51 Westumfahrung Trier kann erst nach Verabschiedung des Ausbauänderungsgesetzes für die Bundesfernstraßen durch den Deutschen Bundestag erfolgen, wenn das Vorhaben in den Vordringlichen oder Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft wurde. Dr. Volker Wissing Staatsminister