Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/705 zu Drucksache 17/531 12. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland (AfD) – Drucksache 17/531 – Energiepolitik in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/531 – vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 den Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung weiter an diesem Ziel fest? 2. Wie soll eine zuverlässige Stromversorgung unseres Landes gesichert werden, wenn ein Großteil der Stromerzeuger in Rheinland -Pfalz Energieträger nutzen, die naturbedingt schwankende Leistungen bringen? 3. Welche Speichertechniken neben den altbewährten Pumpspeicherwerken sind inzwischen technisch ausgereift und wirtschaftlich zumutbar? 4. Welche Stromspeicher sind in Rheinland-Pfalz seit 2012 in Betrieb gegangen und welche gesicherte Kapazität haben diese Speicher? 5. Welche grundlastfähigen Kraftwerke bestehen in Rheinland-Pfalz und welche sind in der Planung? 6. Um wie viel Grad (Zehntelgrad/Hundertstelgrad) kann die weltweite Klimaerwärmung gedämpft werden, wenn wir in Rheinland -Pfalz die Stromerzeugung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Klimaschutz sieht die Landesregierung weiterhin eine wichtige Gestaltungsaufgabe der Politik. Rheinland-Pfalz leistet seinen Beitrag zur Umsetzung der in Paris von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Klimaschutzziele und wird damit seiner Verantwortung für kommende Generationen gerecht. Die Landesregierung setzt hierzu das Klimaschutzkonzept und die Energiewende, mit dem damit verbundenen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, konsequent um. Sie setzt sich entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für den Ausstieg aus der Atomkraft, den bundesweiten Kohleausstieg und die Abschaltung der grenznahen Atomkraftwerke ein. Im Landesklimaschutzgesetz ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis 2020 und um mindes - tens 90 Prozent bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben. Das heißt, Rheinland-Pfalz soll bis 2050 weitgehend klimaneutral werden. Damit leistet die Landesregierung auch einen Beitrag zur Vermeidung von Klimawandelfolgekosten, erzeugt beispielsweise durch extreme Wetterereignisse wie die zuletzt mehrfach aufgetretenen Starkregenereignisse oder den Befall mit, durch die Veränderungen bevorzugten neuen Schädlingen in der Landwirtschaft. Mit der Umsetzung der Energiewende verfolgt die Landesregierung zudem das Ziel, Schäden für Mensch und Umwelt sowie die damit verbundenen versteckten Kosten der fossilen Energiegewinnung zu vermeiden. Der Ausbau der erneuerbaren Energie ist der wesentliche Hebel der Energiewende. Für das Jahr 2020 wird prognostiziert, dass durch die Erzeugung erneuerbarer Energien Umweltschäden in Höhe von 12,3 Milliarden Euro pro Jahr vermieden werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien gibt starke Impulse für unsere rheinland-pfälzische Wirtschaft und die Wertschöpfung in den rheinland-pfälzischen Kommunen. Durch die Vermeidung des Imports fossiler Energieträger leistet die Energiewende zudem Schritt für Schritt Beiträge zu Versorgungssicher - heit und Kostensenkung. Aus den genannten Gründen strebt die Landesregierung die im Landesklimaschutzgesetz und dem Klimaschutzkonzept des Landes genannten Ziele an. Drucksache 17/705 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Hinsichtlich des Zeitpunkts der Zielerreichung hängt die rheinland-pfälzische Energie- und Klimaschutzpolitik maßgeblich von bundespolitischen Rahmenbedingungen ab, von denen das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 eine besonders wichtige darstellt. Zu Frage 2: Rheinland-Pfalz ist Teil des bundesdeutschen und europäischen Energiemarktes. Der grenzüberschreitende Austausch von Strom dient ebenso der Versorgungssicherheit wie ein Zubau bei den Übertragungsnetzen sowie der Ausbau und die informationstechnologische Aufrüstung der Verteilnetze – wie in der rheinland-pfälzischen Verteilnetzstudie dargestellt. Regelenergien wie z. B. die Bioenergie und Speicher werden eine wachsende Bedeutung erlangen. Das Land unterstützt daher unterschiedliche Initiativen zur Forschung und wirtschaftlichen Umsetzung von innovativen Speicherkonzepten. Zu Frage 3: Neben Pumpspeicherwerken stehen zur Speicherung von Energie z. B. in Form von Strom, kinetischer Energie, Druckluft, Wärme oder chemischer Verbindungen unterschiedliche Technologien zur Verfügung, die sich hinsichtlich ihrer technischen Spezifikationen stark unterscheiden und daher für unterschiedliche Verwendungszwecke eingesetzt werden können. Mit den derzeit tenden ziell sinkenden Kosten von Speichersystemen wird ein zunehmender Einsatz wirtschaftlich interessant. Im Land werden verschiedene Modellprojekte zur technischen Entwicklung und Markteinführung von Speichertechnologien mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Frage 4: Zu der Zahl der Stromspeicher erfolgt keine statistische Abfrage. Beispiele in letzter Zeit errichteter größerer Speicherprojekte u. a. zur Erforschung neuer Technologien sind die Power-to-Gas-Anlage der Stadtwerke Mainz AG im Energiepark Mainz-Hechtsheim , die Pilotanlage zur Methanisierung von Kohlendioxid mit Wasserstoff im Energiepark Pirmasens-Winzeln oder das Modellprojekt RWE Smart Country/Modellregion Bitburg-Prüm. Auch Modellprojekte wie das spartenübergreifende Infrastrukturprojekt der Kommunalen Netze Eifel AöR (KNE) zur Verknüpfung einer dezentralen Energieversorgung und dessen Verbrauchs in einer Region, bei der Biogas gespeichert und als Regelenergie genutzt werden soll, zeigen Wege für die zukünftige Versorgungssicherheit auf. Zu Frage 5: Gemäß der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur sind in Rheinland-Pfalz derzeit 20 Stromerzeugungsanlagen der Grundversorgung in Betrieb. Über die Raumordnungsbescheide für die Pumpspeicherkraftwerke Rio (VG Schweich, Mosel) und Niederheimbach (VG Rhein- Nahe, Rhein) hinaus, ist der Landesregierung bekannt, dass die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG im Jahr 2015 Prüfungen zum Bau eines modernen Blockheizkraftwerks begonnen hat. Weitere innovative Projekte zur Sicherung der Grundlastversorgung, auch auf Basis von Biogas aus biogenen Quellen, sind in Konzeption (vgl. Antwort zur Frage 4). Zu Frage 6: Die Zielsetzung, die weltweite Erwärmung gemäß den Beschlüssen von Paris auf möglichst 1,5°C zu begrenzen, kann nur erreicht werden, wenn eine weltweite Umsetzung der Beschlüsse, beispielsweise durch den Ersatz fossiler Energieträger, stattfindet, also auch in Rheinland-Pfalz. Nur so können die Schäden für die Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt sowie die öffentlichen Haushalte begrenzt werden. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär