Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/708 zu Drucksache 17/533 11. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/533 – Aktivitäten auf der Internetseite „linksunten.indymedia.org“ des Netzwerks Indymedia (vgl. Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2015, S. 50) Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/533 – vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Im Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2015 wird „linksunten.indymedia.org“ nur beiläufig in Zusammenhang mit linksextremistischen Bestrebungen erwähnt. Wie schätzt die Landesregierung die politische Arbeit bzw. Bedeutung und den Nutzen der Internetseite für die linksextreme Szene ein? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass auf der Seite Bürgerinnen und Bürger als angebliche „Rechtsextremisten“ öffentlich bezeichnet und ihre Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung durch die Veröffentlichung von persönlichen Bildern und personenbezogenen Daten verletzt werden? 3. Wenn ja: Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdungslage (Benachteiligungen im sozialen Umfeld bzw. Übergriffe) für Personen ein, deren personenbezogene Daten auf diese Weise öffentlich gemacht wurden? 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass auf der Internetseite „linksunten.indymedia.org“ für Veranstaltungen und Aktionen der linksextremen Szene geworben wird, von denen ein signifikantes Gefährdungspotenzial (Gewalt) ausgeht? 5. Wenn ja: Erwägt die Landesregierung die Internetseite „linksunten.indymedia.org“ und das dahinter stehende Netzwerk durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, diese Beobachtung durch Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht Rheinland- Pfalz zu dokumentieren und insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, um die in Frage 2 und Frage 4 dargestellten Tätigkeiten zu unterbinden? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage 17/449 *) vom 14. Juli 2016 verwiesen. Zu Frage 5: Über seine Beobachtungstätigkeit unterrichtet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz grundsätzlich ausschließlich die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags sowie darüber hinaus die Öffentlichkeit in den jährlichen Verfassungsschutzberichten. Der Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz enthält keine abschließende Aufzählung, Darstellung und Bewertung verfassungsfeindlicher Personenzusammenschlüsse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 17/654.