Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/709 zu Drucksache 17/530 11. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jan Bollinger (AfD) – Drucksache 17/530 – Prüfung des Unternehmenskonzepts von SYT beim Hahn-Verkauf durch die Europäische Kommission Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/530 – vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge des Desasters um den gescheiterten Hahn-Verkauf wird bei der Prüfung des Unternehmenskonzepts immer wieder auf die KPMG verwiesen. Der Auftrag der KPMG bestand jedoch aus einem Auftrag in einem „limited research“ auf „Basis öffentlich zugänglicher Quellen“ und ist eben „keine Wirtschaftsprüfung im eigentlichen Sinne“, wie es Paul Gillis, Professor für Wirtschaftsprüfung an der Peking Universität, sagte. In der gemeinsamen Ausschusssitzung vom 9. Juni 2016 sagte der Vertreter der KPMG, Dr. Carsten Jennert: „Die Kommission schaut sich bei der Prüfung, ob die jeweilig notifizierten Betriebsbeihilfen genehmigungsfähig sind, genau die Unternehmenskonzepte an, weil sie eben vermeiden will, dass Flughäfen subventioniert werden, bei denen von vornherein aussichtslos ist, dass sie jemals in den schwarzen Bereich kommen, bei denen also klar ist, es wird jetzt subventioniert, aber spätestens 2024 gehen die Lichter aus, weil man eben noch ein negatives Betriebsergebnis hat. Das heißt, die Kommission selbst prüft das, was aus unserer Sicht einen Vorteil hat.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung die Prüfung des Unternehmenskonzepts der SYT beim Hahnverkauf durch die Europäische Kommission vor? 2. Handelt es sich bei der Prüfung der Europäischen Kommission um eine Wirtschaftsprüfung im eigentlichen Sinne? 3. Welche Bestandteile umfasst diese Prüfung? 4. Welche Risiken werden in der Prüfung genannt? 5. Geht aus der Prüfung hervor, ob eine Empfehlung zum Verkauf gegeben wurde? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die im April 2014 von der Europäischen Kommission erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (Luftverkehrsleitlinien) bilden für alle Mitgliedstaaten den Rahmen für künftige beihilferechtlich zulässige Finanzierungsmöglichkeiten ihrer Flughäfen. Betriebsbeihilfen für regionale Flughäfen mit weniger als drei Millionen Passagieren jährlich werden unter bestimmten Voraussetzungen für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren bis zum Jahr 2024 zugelassen, um den Flughäfen Zeit zu geben, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Voraussetzung für die Gewährung von Betriebsbeihilfen ist unter anderem, dass ein plausibler, der Kommission im Rahmen der Notifizierung vorzulegender Business-Plan am Ende des Übergangszeitraums 2024 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis ausweist. Gemäß den Luftverkehrsleitlinien prüft die Kommission den Business-Plan des Käufers selbst bei der Notifizierung als Voraussetzung für die Genehmigung der vom Land zu gewährenden Betriebsbeihilfen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nein. Drucksache 17/709 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Die Gewährung von Betriebsbeihilfen richtet sich nach den Luftverkehrsleitlinien und ist vom Ausschreibungsverfahren zu unterscheiden . Da aufgrund des fortdauernden strukturierten Bieterverfahrens dem Land Rheinland-Pfalz noch kein Antrag auf Betriebsbeihilfen vorgelegt wurde, konnte bislang noch kein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Bei dem Ausschreibungsverfahren handelt es sich um einen strukturierten Bieterprozess. Die Kommission stellt durch ihre Prüfung lediglich sicher, dass das Verfahren offen, transparent, diskriminierungsfrei und frei von Bedingungen durchgeführt wird. Geschäftsmodelle überprüft die Kommission dabei nicht und übernimmt auch nicht die Aufgaben eines deutschen Wirtschaftsprüfers . Zu den Fragen 4 und 5: Entfällt. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär