Drucksache 17/717 zu Drucksache 17/570 15. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/570 – Abbau von 2 000 Stellen (Vollzeitäquivalente) in der Landesverwaltung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/570 – vom 25. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag wird der Abbau von 2 000 Stellen in der Landesverwaltung, darunter 600 Stellen in den Ministerien bzw. deren Mittelbehörden, angekündigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit hat die Landesregierung eine Bedarfsanalyse für Beamte und Angestellte in der Landesverwaltung durchgeführt? 2. Welche Bereiche bzw. Behörden der Landesverwaltung sollen konkret durch Digitalisierung gestärkt und effizienter gemacht werden, und wird diese Effizienzsteigerung mittelfristig zur Zusammenlegung von Behörden bzw. Ministerien führen? 3. Welche Standorte bzw. Behörden der Landesverwaltung werden komplett geschlossen? 4. Wird der sozialverträgliche Abbau von Stellen zur Senkung des Altersdurchschnitts im Personalbestand der Landesverwaltung führen oder wird bei Kündigungen die Sozialauswahl zur Anhebung des Altersdurchschnitts beitragen? 5. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um das Abwandern von Leistungsträgern in andere Bundesländer zu verhindern? 6. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Personalabbau nicht zu einer weiteren Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Mitarbeiter führt? 7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Personalabbau nicht zu einer Verschlechterung der Qualität behördlicher Leistung für die Bürger führt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. August 2016 wie folgt beantwortet: Der Ministerrat hat eine Steuerungsgruppe „Personalstruktur“ unter Federführung des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Sport eingesetzt. Diese soll Vorschläge dazu erarbeiten, wie bis zum Ende des Jahres 2020 eine Gesamteinsparung von 2 000 Stellen und Vollzeitäquivalenten erreicht werden kann. Daneben werden Vorschläge erarbeitet, wie innerhalb dieser Gesamteinsparung bis zum Ende des Jahres 2020 in der allgemeinen Landesverwaltung insbesondere im Bereich der Ministerien und der Mittelbehörden 600 Stellen und Vollzeitäquivalente budgetwirksam abgebaut werden können. Die Landesregierung wird die ressortbezogene Zuordnung des Stellenabbaus rechtzeitig vor Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushalts 2017/2018 vorlegen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes erbringen mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Landesverwaltung. Die Schuldenbremse verändert auch ihr Arbeitsumfeld und ihre Arbeitsbedingungen. Der positive Umgang durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesen Veränderungen trägt auch dazu bei, dass die Einhaltung der Schuldenbremse gewährleistet wird. Zur Einhaltung der Schuldenbremse im Jahr 2020 müssen weitere 2 000 Stellen abgebaut werden. Vorschläge, wie diese erbracht werden können, werden gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Personalvertretungen und den Gewerkschaften erörtert und erarbeitet. Bei der Festlegung der Einsparung von 2 000 Stellen und Vollzeitäquivalenten handelt es sich um eine Entscheidung, die vor allem den verfassungsmäßigen finanzpolitischen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Angesichts des Zeitraumes, in dem das personelle Ziel erreicht werden soll, und im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich aus technischen und organisatorischen Neuerungen ergeben, ist das Einsparziel eine große Anstrengung, aber erreichbar. Die Umsetzung wird umfangreiche organisatorische Maßnahmen, Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/717 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode etwa im Bereich der Reorganisation von Geschäftsprozessen, erfordern. Aus den organisatorischen Maßnahmen werden sich Veränderungen für den Personalbedarf ergeben. An der Konzeption dieser Maßnahmen wird gearbeitet. Zu den Fragen 2 und 3: Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse in den Landesbehörden wird sich in den nächsten Jahren beschleunigen. Selbstverständlich sollen bei der Reorganisation von Geschäftsprozessen die vorhandenen technischen Möglichkeiten ausgenutzt werden. Ob sich die Anzahl der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz durch diese Technologie verringern wird oder welche Veränderungen sich für die Arbeitsbereiche der Landesverwaltung generell hierdurch ergeben werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Zu Frage 4: Das Land Rheinland-Pfalz hat als Arbeitgeber in der Vergangenheit aufgrund von Organisationsänderungen bzw. strukturellen Veränderungen keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen. Dies wird auch in Zukunft so bleiben – es ist nicht vorgesehen, von dem sozialverträglichen Weg abzuweichen. Eine Reduzierung der Planstellen und Stellen im Landeshaushalt wird durch die übliche Fluktuation des Personals erfolgen. Ob und inwieweit sich dies auf den Altersdurchschnitt des Personals auswirkt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Zu Frage 5: Ein Abwandern von Leistungsträgern wird vor allem dann verhindert, wenn es gelingt, diese immer wieder neu zu motivieren. Gerade für Leistungsträger ist daher ein Arbeitsumfeld entscheidend, in dem sie ihre Fähigkeiten und Leistungen einbringen können, Erfolge erzielen und durch interessante Arbeitsinhalte gefordert sind. Eine moderne, sich stetig verändernde Landesverwaltung , die sich an der Erreichung von konkreten Sach- und Kostenzielen orientiert, ist daher für Leistungsträger besonders attraktiv. Auch die verbesserten Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilzeitarbeit, der Telearbeit sowie die Vielzahl der arbeitnehmerfreundlichen Arbeitzeitmodelle sichern die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tragen durch eine höhere Identifikation zur Wertsteigerung der Arbeitgebermarke des Landes Rheinland-Pfalz bei. Die einzelnen Bausteine einer attraktiven Personalentwicklung sind in dem fortentwickelten Rahmenkonzept Personalentwicklung in der Landesverwaltung zusammengefasst. Zu Frage 6: Es ist Gegenstand einer Organisationsveränderung, gegebenenfalls vorhandene Spielräume und Synergien zu nutzen. Dabei muss selbstverständlich aus sozialen und gesundheitlichen Gesichtspunkten eine Überbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermieden werden. Um dies sicherzustellen, werden auch in Zukunft die jeweiligen Amtsleitungen den intensiven Austausch mit den Personalvertretungen pflegen. Zu Frage 7: Es ist Ziel, trotz der Einsparungen das Aufgabenprofil der Landesverwaltung und die Qualität der behördlichen Leistungen zu erhalten. Dazu werden sowohl die Effektivität als auch die Effizienz der Aufgabenerfüllung während des Veränderungsprozesses verfolgt, um ggf. nachsteuern zu können. In Vertretung: Dr. Stephan Weinberg Staatssekretär