Drucksache 17/718 zu Drucksache 17/529 16. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Ahnemüller (AfD) – Drucksache 17/529 – Prozessrichtlinien bei Unternehmenstransaktionen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/529 – vom 20. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Der geplante Verkauf des Flughafens Frankfurt Hahn hat viele Fragen aufgeworfen, auch im Bereich des Verkaufsprozesses. Ein klares Muster war dabei nicht zu erkennen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche grundsätzlichen Prozessrichtlinien für den Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensanteilen gibt es? 2. Welche grundsätzlichen Kontrollmechanismen gibt es für den Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensanteilen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmensanteilen in der Vergangenheit gegen die Prozessrichtlinien oder die Kontrollmechanismen verstoßen wurde? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Für den Umgang mit Beteiligungen des Landes sind generell die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung („LHO“) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift („VV-LHO“) maßgeblich. Der Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen richtet sich nach § 65 LHO und der hierzu erlassenen Regelung der VV-LHO. In § 65 LHO sind ebenfalls die Kontrollmechanismen normiert. Darüber hinausgehende Prozessrichtlinien oder Kontrollmechanismen gibt es nicht. Zu Frage 3: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass gegen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung beim Erwerb oder bei der Veräuße - rung von Unternehmensanteilen verstoßen wurde. In Vertretung: Dr. Stephan Weinberg Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode