Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/723 zu Drucksache 17/567 16. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/567 – „Identitäre Bewegung“ (IB) in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/567 – vom 22. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: In einigen Bundesländern treten in letzter Zeit Gruppen der „Identitären Bewegung“ auf. Fraglich ist, ob diese „Neue Rechte“ auch in Rheinland-Pfalz aktiv ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse gibt es über die „Identitäre Bewegung“ in Rheinland-Pfalz? 2. Gibt es Informationen über gegenseitige Beeinflussungen der „Identitären Bewegung“ und der Partei „Alternative für Deutschland “ (AfD)? 3. Gibt es Informationen über gegenseitige Beeinflussungen der „Identitären Bewegung“ durch Pegida, NPD und andere rechtsextremistische Gruppierungen? 4. Welche Möglichkeiten der Beobachtungen der „Identitären Bewegung“ gibt es und wie werden diese angesetzt? 5. Wie kann der „Identitären Bewegung“ präventiv besser entgegengewirkt werden? 6. Wie ist die Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die „Identitäre Bewegung“ europaweit zu bewerten ? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die als bundesweites Phänomen in Erscheinung tretende „Identitäre Bewegung“ (IB) kann als „deutscher Ableger“ der in Frankreich bereits seit 2002 agierenden Gruppierung „Génération Identitaire“ angesehen werden, zumindest fühlt sie sich nach eigenem Bekunden hierdurch inspiriert. In ideologischer Sicht vertritt die IB das Konzept einer „ethnokulturellen Identität“, d. h. eines völkischen Nationalismus bei strikter räumlicher und kultureller Trennung von Ethnien im europäischen Kontext. In diesem Sinne agitiert sie gegen einen nach eigenen Worten befürchteten „demografischen Kollaps“, „Massenzuwanderung“ und „Islamisierung“. Die von der IB ausgehenden Aktivitäten kamen in der Vergangenheit primär virtuell, also im Internet zum Tragen. In jüngerer Zeit finden auch vermehrt – zumeist kleinteilige – Aktionen wie beispielsweise das Aufhängen von Bannern in der „realen Welt“ statt, so auch in Rheinland-Pfalz. Die Aktivitäten werden analysiert und auf mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen hin geprüft; dies gilt auch für lokale Strukturen der IB. Eine abschließende Beurteilung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Zu Frage 1: Es existieren aktuell mit offenkundigem Rheinland-Pfalz Bezug Facebook-Profile einer „Identitären Bewegung Pfalz“ und eines „Identitären Infoportals Trier“. Beziehungen bestehen zur „IB Hessen“ und „IB Rheinland“. In Rheinland-Pfalz wurden bislang folgende Aktionen mit IB Bezug bekannt: – 30. Mai 2015, Flugblattverteilung mit 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Neustadt an der Weinstraße, – 25. auf 26. September 2015, Holzkreuzaktion mit daran befestigten Flyern der IB in Trier, – 13. November 2015, Bericht über eine an diesem Tag stattgefundene Banneraktion gegen Einwanderung und Asyl in Trier auf der Facebookseite der „IB Rheinland“, – 13. Februar 2016, Banneraktion in Trier, – Mai 2016, Flugblattaktionen im Raum Koblenz, – Juni 2016, Sprühaktion in Konz, – Juni 2016, Banneraktion am Zaun der Staatskanzlei in Mainz. Drucksache 17/723 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Die bisherige Erkenntnislage zur IB in Rheinland-Pfalz lässt diesbezüglich keine Einschätzung zu. Zu Frage 4: Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben beobachtet der Verfassungsschutz Bestrebungen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Erforderlich für eine Beobachtung ist insoweit, dass tatsächliche Anhaltspunkte für solche Bestrebungen vorliegen. Über seine Beobachtungstätigkeit unterrichtet der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz grundsätzlich ausschließlich die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags sowie darüber hinaus die Öffentlichkeit in den jährlichen Verfassungsschutzberichten wobei dieser keine abschließende Aufzählung, Darstellung und Bewertung verfassungsfeindlicher Personenzusammenschlüsse enthält. Zu Frage 5: Die Landesregierung widmet der Prävention bekanntermaßen großes Augenmerk, so nicht zuletzt gegen rechtsextremistische, fremden feindliche, rassistische und antisemitische Umtriebe. Dabei wird ein ganzheitlicher, nicht auf bestimmte Gruppierungen fokussierter Ansatz verfolgt. Über die praktische Ausgestaltung, insbesondere die vielfältigen und vielschichtigen wie bewährten Präventionsmaßnahmen im Einzelnen wird im Landtag regelmäßig berichtet. Zu Frage 6.: Rechtextreme Gruppierungen und rechtspopulistische Bewegungen haben in der jüngsten Vergangenheit europaweit Zulauf aus der Bevölkerung erfahren. Dies spiegelt sich auch fast täglich in der überregionalen Presseberichterstattung wider. Inwieweit insbesondere die IB eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Europa darstellt, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus rheinland-pfälzischer Sicht nicht abschätzen. Die Bekämpfung jeder Form des Extremismus ist und bleibt eine Schwerpunktaufgabe der Landesregierung. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich Rheinland-Pfalz als Land im Herzen von Europa engagiert stellt. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär