Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/725 zu Drucksache 17/591 17. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Steven Wink (FDP) – Drucksache 17/591 – Lage der Milchwirtschaft in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/591 – vom 25. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Steht die Landesregierung mit der Milchwirtschaft, den Bauern und den Molkereien in Rheinland-Pfalz in Kontakt? Wenn ja, wie gestaltet sich dieser? 2. Aus welchem Grund hat die Landesregierung den Entwurf der Agrarministerkonferenz zur „zeitlich befristeten entschädigungslosen obligatorischen Mengenbegrenzung“ abgelehnt? 3. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung geeignet, um die Krise zu bewältigen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. August 2016 wie folgt beantwortet: Die Agrarmärkte befinden sich seit Ende 2014 in einer tiefen Preiskrise. Diese Krise trifft insbesondere die landwirtschaftlichen Erzeuger . Unter allen Betriebsformen sind die Milchviehhalter am stärksten betroffen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung steht auf verschiedenen Ebenen in permanentem, sehr konstruktivem Kontakt mit der rheinland-pfälzischen Milchwirtschaft, den Bäuerinnen und Bauern sowie den Molkereien. Dabei setzt sie sich für die Belange der Milcherzeuger zur möglichst zeitnahen Überwindung der schwierigen Preis- und Einkommenssituation ein. Aus der Vielzahl der Kontakte möchte ich insbesondere ein Milchgespräch am 24. Juni 2016 im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) mit Vertreterinnen und Vertretern des Berufsstandes, der rheinland-pfälzischen Molkereien, des Handels, der Banken und des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Eifel erwähnen, sowie Gespräche bei den Molkereien (am 16. Juni 2016 bei den Hochwald- Nahrungsmittelwerken e. G. in Thalfang, am 29. Juli 2016 bei der Molkerei ARLA Foods e. G. in Pronsfeld) und mit den Bauernund Winzerverbänden am 22. Juli und 8. August 2016. In diesem Zusammenhang ist auch das Engagement der Landesregierung auf Bund-Länder-Ebene zu erwähnen, z. B. am 7. Juni 2016 im Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung in Berlin sowie der Sonder-Agrarministerkonferenz am 15. Juli 2016 in Brüssel. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat die Forderung einer „zeitlich befristeten entschädigungslosen obligatorischen Mengenbegrenzung“ abgelehnt , weil sie dieses Instrument nicht für geeignet hält, zur Überwindung der ruinösen Erzeugerpreiskrise auf dem Milchmarkt beizutragen . Im Gegenteil: sie sieht darin den Türöffner für die Rückkehr zur Milchquote der Jahre 1984 bis 2015. Die Milchquote hat sich als „Hemmschuh“ für entwicklungsfähige Betriebe, als wirkungslos und ungeeignet zur Herbeiführung des Gleichgewichts auf dem Milchmarkt erwiesen und zudem dem Strukturwandel bei milchviehhaltenden Betrieben nicht entgegengewirkt. Nicht zuletzt fehlt es sowohl an einer EU-Rechtsgrundlage für die Umsetzung einer obligatorischen Mengenrückführung als auch an einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten, eine derartige Rechtsgrundlage zu schaffen. Auch der Bund hat in der vorgenannten Sonder-Agrarministerkonferenz klargestellt, dass er einen solchen Vorschlag keinesfalls unterstützt. Ein Beschluss der Länderagrarminister wäre somit ins Leere gelaufen. Zu Frage 3: Die Landesregierung begrüßt die ergriffenen Maßnahmen, um die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und die Auswirkungen der Marktkrise über ein Sicherheitsnetz zu mildern. Drucksache 17/725 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Um dies zu erreichen, hat die Europäische Kommission seit Herbst 2015 drei umfassende Hilfspakete am 14. September 2015, 14. März 2016 sowie 18. Juli 2016 verabschiedet, die über 40 Einzelmaßnahmen von Interventionsmaßnahmen für Butter und Magermilchpulver und Beihilfen für die private Lagerhaltung einschl. Liquiditätshilfen von über 1 Milliarde Euro EU-Mittel bis hin zur Errichtung einer EU-Milchmarktbeobachtungsstelle beinhalten. Im Übrigen hält die Landesregierung die pünktliche und vollständige Auszahlung der Direktzahlungen Ende Dezember 2016 sowie der flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen im November 2016 für wichtige Elemente, um den Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen. Insbesondere die Basisprämie imDirektzahlungssystem dient der Risikoabsicherung und Einkommensstabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe. Kosten entlastende Maßnahmen – wie die Übernahme von Beiträgen der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung durch Bundeshaushaltsmittel – gehen in die gleiche Richtung. Als weiteres wichtiges Element, um die gegenwärtige Krise zu bewältigen und zukünftige Krisen zu vermeiden, sieht es die Landes - regierung an, die Wertschöpfung aus dem Rohstoff Milch zu erhöhen und neue Exportmärkte zu erschließen. Hierzu sollen auch die Förderinstrumente des MWVLW im Bereich der Außenwirtschaft genutzt werden. Zudem sollen Anstrengungen unternommen werden, um auch die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker in die Pflicht zu nehmen, für hochwertige Milchprodukte einen angemessenen Preis zu zahlen. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin