Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/729 zu Drucksache 17/587 17. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/587 – Austausch zwischen KPMG und Landesregierung im Rahmen des Hahn-Verkaufsprozesses Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/587 – vom 25. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Gründe gab es für das Innenministerium, E-Mail-Korrespondenzen zwischen Landesregierung und KPMG am 8. Juli nur teilweise öffentlich zu machen? Was waren die Gründe für die Auswahl der Veröffentlichung dieser Dokumente? 2. Welche weitere Korrespondenz gab es zwischen Innenministerium, Staatskanzlei und KPMG seit dem 20. April 2016? 3. Welche Gespräch gab es darüber hinaus zwischen den genannten Beteiligten zu dem Verkaufsverfahren im o. g. Zeitraum? 4. Auf welche Grundlagen hat die Landesregierung den Verkauf an die SYT gestützt – vor dem Hintergrund, dass die Korrektur des zunächst negativen Prüfergebnisses vom 20. April 2016 nach Aussagen der Landesregierung am 30. Mai 2016 nur mündlich erfolgte und erst im Nachhinein, am 17. Juni 2016, von KPMG schriftlich bestätigt wurde? 5. Auf welchem Wege hat die Landesregierung den Entscheidungsprozess und die Entscheidungsgrundlagen dokumentiert? 6. Trifft es zu, dass die Berichterstattung über den Hahn-Verkaufsprozess im Kabinett ausschließlich mündlich und nicht schriftlich vorgenommen wurde und wenn ja, aus welchen Gründen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Sport wurden mit Zustimmung der KPMG fünf Dokumente/E-Mails eingestellt. Hierfür war maßgeblich, dass dieses Informationspaket die Beauftragung der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bzw. das Ergebnis der Integritätsprüfung wiedergibt. Zu den Fragen 2 und 3: Im Rahmen des Beratungsverhältnisses mit KPMG wurde im genannten Zeitraum umfangreich korrespondiert und Gespräche geführt . Eine entsprechende Auflistung überschreitet den Rahmen einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage. Zu Frage 4: Wie sich der veröffentlichten E-Mail von KPMG vom 17. Juni 2016 entnehmen lässt, hatte KPMG den Bericht vor Vertragsunterzeichnung fertiggestellt. Über das Ergebnis („Grüne Ampel“), das in der schriftlich ausgefertigten Fassung wiedergegeben ist, hatte KPMG vor Vertragsunterzeichnung mündlich unterrichtet. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat den Prozess gemäß den Vorgaben der bestehenden Aktenordnungen ordnungsgemäß dokumentiert. Zu Frage 6: Nein. Roger Lewentz Staatsminister