Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/730 zu Drucksache 17/589 17. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/589 – Russenmafia in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/589 – vom 25. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: „Die russisch-eurasische organisierte Kriminalität erleben wir als sehr dynmisch. Sie expandiert gerade in den Westen hinein“, sagte BKA-Präsident Holger Münch. In Deutschland brachte das BKA früher 20 000 bis 40 000 Personen mit dieser Organisation in Verbindung. Aktuell spricht die Behörde von einer „fünfstelligen Zahl“. Wegen des großen Dunkelfeldes seien nur Schätzungen möglich. Die Kriminellen hätten wie einst in der Sowjetunion mittlerweile auch in deutschen Gefängnissen starke Netzwerke gebildet. „Acht bis zehn Prozent der Insassen in deutschen Justizvollzugsanstalten sind russischsprachig oder russischstämmig, umgerechnet rund 5 000 Personen“, sagte Münch. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Personen aus Rheinland-Pfalz werden der russisch-eurasischen organisierten Kriminalität zugerechnet (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 2. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden bei Personen, die der russisch-eurasischen organisierten Kriminalität angehören, in Rheinland-Pfalz durchgeführt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 3. Wie hoch beträgt der Anteil russischsprachiger oder russischstämmiger Personen in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten ? 4. Ist der Landesregierung die Problematik bekannt, dass hochprofessionelle Banden die Zeit der Prüfung ihrer Asylverfahren zur Begehung von Straftaten nutzen? Was wird dagegen unternommen? 5. Wie kann das Land Rheinland-Pfalz den Bund bei der Unterstützung von Asylverfahren unterstützen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Polizei hat von 2011 bis 2015 insgesamt 15 Ermittlungsverfahren zur Organisierten Kriminalität mit Tatverdächtigen aus der ehemaligen Sowjetunion geführt. Die 114 Tatverdächtigen lassen sich nicht in jedem Fall eindeutig der organisierten russisch-eurasischen Kriminalität (REOK) zuordnen. Daher weist die nachfolgende Tabelle die Anzahl der Tatverdächtigen nach Nationalitäten aus der ehemaligen Sowjetunion aus, gegen die in einem Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität ermittelt wurde: Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Russische Föderation 46 Kasachstan 45 Kirgisistan 10 Armenien 6 Usbekistan 2 Turkmenistan 1 Litauen 1 Aserbaidschan 1 Ukraine 1 Estland 1 Drucksache 17/730 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Statistische Angaben hierzu liegen nicht vor. Zu Frage 3: Sprachkenntnisse der Inhaftierten werden nicht statistisch auswertbar erfasst. Angesichts dessen kann die Anzahl russischsprachiger Personen in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten nicht beziffert werden. Bezogen auf den Anteil „russischstämmiger Personen“ in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten sind unterschiedliche Auslegungsvarianten denkbar. Wird der Begriff „russischstämmig“ als aus einer ehemals der Sowjetunion (UdSSR) angehörenden Republik mit entsprechender Staatsangehörigkeit kommend interpretiert, so waren am 30. Juni 2016 in den rheinland-pfälzischen Justiz- und Jugendstrafvollzugsanstalten von den 3 197 inhaftierten Personen 3,03 Prozent (97) russischstämmig. Wird der Begriff „russischstämmig“ als aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) mit entsprechender Staatsangehörigkeit kommend interpretiert, so waren am oben genannten Stichtag 1,0 Prozent (32) der inhaftierten Personen russischstämmig. Fasst man unter den Begriff „russischstämmig“ Personen, die aus einem Land der GUS kommen und die deutsche Staatsangehö rig - keit besitzen, so waren zum 1. Juli 2016 insgesamt 6,9 Prozent (222) der Gefangenen „russischstämmig“. Zu Frage 4: Der Polizei liegen Erkenntnisse vor, wonach Asylbegehrende auch Straftaten, vorwiegend im Bereich der Eigentumskriminalität, begehen. Hierbei besteht für einen Teil der Straftaten auch der Verdacht der bandenmäßigen Begehung. Die Strafverfolgungsbehörden treffen in diesen Fällen die erforderlichen Maßnahmen. Daneben steht das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Verbindung. Ziel ist straffällig gewordene Asylbegehrende einer priorisierten Bearbeitung der Asylverfahren zuzuführen, um in der Folge zeitnah ausländerrechtliche Maßnahmen anschließen zu können. Zu Frage 5: Rheinland-Pfalz führt seit Februar 2016 für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern durch, die auf die Kommunen verteilt werden mussten und keine Gelegenheit hatten, einen Asylantrag zu stellen. Ferner wurde im Juli 2016 eine Koordinierungsstelle eingerichtet, um die Bearbeitung der Altfälle beim Bundes amt zu beschleunigen. In enger Zusammenarbeit mit den Außenstellen des Bundesamtes und den Ausländerbehörden wird die Zuführung von festgelegten Kontingenten koordiniert und dadurch eine wesentlich höhere Kapazitätsauslastung erzielt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär