Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/732 zu Drucksache 17/584 17. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/584 – Bundeskriminalamt lieferte Daten an FBI Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/584 – vom 25. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat dem amerikanischen FBI Daten von 299 Terrorverdächtigen in Deutschland übermittelt. Das geht laut der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Das zum amerikanischen FBI gehörende Terrorist Screening Center hat danach vom BKA den Namen, das Geburtsdatum, die Nummer von Reisedokumenten und Angaben zur Staatsbürgerschaft von 159 Deutschen und 140 Ausländern erhalten, die als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ geführt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Terrorverdächtige, die das BKA an das FBI gemeldet hat, stammen aus Rheinland-Pfalz (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten )? 2. Wie viele Islamisten sind nach Kenntnis der Landesregierung aus Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 ausgereist, um sich an Kampfhandlungen in Krisenregionen zu beteiligen (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 3. Wie viele Islamisten sind im Jahr 2016 nach Kenntnis der Landesregierung aus den Krisenregionen wieder nach Rheinland-Pfalz zurückgekehrt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. Wie viele Islamisten sind aktuell nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz wohnhaft (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten )? 5. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden im Jahr 2016 bei Islamisten in Rheinland-Pfalz durchgeführt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 6. Gab es in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Landesregierung schon Anwerbeversuche von Flüchtlingen durch Islamisten? Wenn ja, wie viele und wie wurde darauf reagiert? 7. Wie ist der Sachstand, die neue Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz bei Teilnahme an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen aufzunehmen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Bundeskriminalamt hat nach eigenen Angaben Informationen zu insgesamt acht von rheinland-pfälzischen Polizeibehörden eingestuften Personen an das US-amerikanische Terrorist Screening Center übermittelt. Drei sind deutsche Staatsbürger. Fünf haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Eine detailliert nach Staatsangehörigkeit gegliederte Aufstellung könnte Rückschlüsse auf konkrete personenbezogene Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zulassen, sodass hiervon abgesehen werden muss. Zu Frage 2: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 4150 (Drucksache 16/6328). Der Sachstand hat sich lediglich insoweit geändert, dass nach den inzwischen gewonnenen Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden die in 2016 ausgereiste Person ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zu Frage 3: Nach Kenntnis der rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden ist in diesem Jahr bislang keine Person im Sinne der Fragestellung nach Rheinland-Pfalz zurückgekehrt. Drucksache 17/732 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 17/244 (Drucksache 17/504). Der Sachstand hat sich seither nicht verändert. Zu Frage 5: In 2016 erfolgten bislang keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Zu Frage 6: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 6 der Kleinen Anfrage 4150 (Drucksache 16/6328). Der Sachstand hat sich seither nicht verändert. Zu Frage 7: Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 6 der Kleinen Anfrage 17/94 (Drucksache 17/348). Der Sachstand hat sich seither nicht verändert. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär