Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/745 zu Drucksache 17/601 18. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/601 – Ausschreibung der Beratungsleistungen im Verkaufsverfahren am Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/601 – vom 27. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess am Flughafen Hahn von der Landesregierung ausgeschrieben ? 2. Wenn ja, welche? 3. Wenn nein, aus welchen Gründen wurde von der Ausschreibung abgesehen? 4. Auf welchen rechtlichen Grundlagen erfolgte die Entscheidung der Landesregierung, auszuschreiben oder auf die Ausschreibung zu verzichten? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Im Verkaufsprozess zum Flughafen Frankfurt-Hahn hat die Landesregierung Transaktionsberater und Rechtsberater nach den jeweiligen vergaberechtlichen Bestimmungen beauftragt. Transaktions- und Rechtsberatung sind Dienstleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Rechtsberatungsleistungen wurden als nicht-prioritäre Dienstleistungen nach den insoweit anzuwendenden Grundsätzen der Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung auf der Grundlage entsprechender Marktrecherche beauftragt, Transaktionsberatungsleistungen wurden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben bzw. nach nationalem Recht beauftragt. Insoweit verweise ich auf die Beantwortung der Großen Anfrage 16/2532 1), sowie der Kleinen Anfrage 17/158 2). In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär *) Hinweis der Landtagsverwaltung: 1) Vgl. Drucksache 16/2698. 2) Vgl. Drucksache 17/403.