Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/746 zu Drucksache 17/604 18. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/604 – Wertgutachten im Verkaufsprozess am Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/604 – vom 27. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung im Verkaufsprozess zur Ermittlung des Wertes der Liegenschaften des LBB und FFHG sowie der Gesellschafteranteile der FFHG unabhängige Gutachten erstellen lassen? 2. Wenn ja, wie viele, mit welchem Inhalt, mit welchen Ergebnissen, durch wen und mit welchen Kosten? 3. Wenn nicht, warum hat die Landesregierung die Erstellung von Wertgutachten für verzichtbar gehalten? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH erfolgt im Wege eines europaweit bekannt gemachten strukturierten Bieterverfahren. Der Wert des Geschäftsanteils wird durch den Markt ermittelt; eine gutachterliche Wertermittlung ist deshalb nicht erforderlich. Hinsichtlich der Grundstücke verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/447. Die Kosten für das dort genannte, gemeinsam von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) und dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) beauftragte Wertgutachten des Gutachterausschusses aus dem Jahr 2014 beliefen sich für die FFHG nach ihren Angaben auf anteilig 51 390 Euro; der LBB war von den Kosten befreit. Die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/447 *) genannte, für den LBB erstellte gutachterliche Stellungnahme vom März 2016 erfolgte wegen der Kostenbefreiung ebenfalls kostenfrei. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 17/635.