Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/752 zu Drucksache 17/609 19. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/609 – HIV-infizierte Asylbewerber in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/609 – vom 28. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: „Steigende Flüchtlingszahlen aus HIV-Hochprävalenzländern scheinen sich in deutschen HIV-Meldedaten abzuzeichnen“, so das RKI im Juli 2015 (Epidemiologisches Bulletin Nr. 27). Nach Erkenntnissen des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit waren in Bayern 2011 bis 2013 etwa 1 % der Asylsuchenden HIV-positiv (Antwort der bayerischen Staatsregierung vom 24. Oktober 2014 auf eine Anfrage – Bayerischer Landtag Drucksache 17/3017). Als Folge der Grenzöffnung im Herbst 2015 – und der dadurch verursachten Einwanderung von weit mehr als 1 Mio. Migranten – muss hier mit weiter steigenden HIV-Infektionen gerechnet werden. Eine Klärung der Sachlage erscheint dringlich geboten – auch in Rheinland-Pfalz. Ich frage die Landesregierung: 1. Bei wie vielen Asylbewerbern in Rheinland-Pfalz wurde in den Jahren 2011 bis 2015 eine HIV-Infektion diagnostiziert? 2. Auf welchen Betrag belaufen sich die bisherigen Kosten für die Therapie HIV-erkrankter Migranten in diesem Zeitintervall? 3. Ist es verantwortbar, die Entscheidung zur Durchführung eines HIV-Tests den Migranten zu überlassen, selbst wenn sie aus Hochprävalenzländern einreisen und später möglicherweise „unentdeckt“ in Gemeinschaftsunterkünften leben? 4. Wird bei Symptomen, die auf einen HIV-Infekt hinweisen können, ein Bluttest ggf. auch ohne Zustimmung des Betroffenen durchgeführt und werden Migranten dann über diesen Test nicht in Kenntnis gesetzt? 5. Welche Form der Aufklärung wird in Gemeinschaftsunterkünften betrieben, um Mitbewohner vor möglichen Ansteckungen zuverlässig zu schützen? 6. Wie werden – auch im Falle von Weiterverteilung der Erkrankten – Behördenmitarbeiter und ehrenamtliche Helfer vor möglichen Ansteckungen zuverlässig geschützt? 7. Werden in Schulen den Jungen und Mädchen Aufklärungs- und Vorsichtsmaßnahmen angeboten, gerade angesichts steigender HIV-Infektionen im Migrantenmilieu? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für HIV-Infektionen besteht gemäß § 7 des Infektionsschutzgesetzes eine nicht namentliche Meldepflicht direkt an das Robert Koch-Institut. Gesonderte Zahlen gemäß Asylstatus liegen nicht vor. Laut Robert Koch-Institut wurden in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2011 bis 2015 folgende Anzahlen an HIV-Diagnosen an das Robert Koch-Institut gemeldet: Zu 2.: Zu dieser Frage kann für die Erstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz keine Aussage getroffen werden, da die Abrechnung und Erfassung der Krankenkosten personenbezogen und nicht symptom- oder krankheitsbezogen erfolgt. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Meldungen in Rheinland-Pfalz 68 70 100 109 137 Drucksache 17/752 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu 3.: Asylbegehrenden, insbesondere aus Hochprävalenzländern, wird ein Test angeboten. Diese Entscheidung ist vertretbar. Eine Seroprävalenz -Studie von Jablonka et al. 2016 von der Medizinischen Hochschule Hannover zeigt, dass die Prävalenz von HIV unter den im Jahr 2015 angekommenen Flüchtlingen als gering einzustufen ist und damit eine generelle Testung auf HIV nicht gerechtfertigt ist. Dies wird auch durch die letzten Ergebnisse aus Bayern bestätigt. Zu 4.: Grundsätzlich werden Asylbegehrende, die bei der Erstuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes Krankheitssymptome einer Infek - tionserkrankung (unter anderem im Rahmen einer Immunschwäche) aufweisen, einer weiteren Diagnostik und Therapie zugeführt. Zu 5.: In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz erfolgt keine spezielle HIV-Aufklärung für nicht selbst erkrankte Personen. Alle neuen Bewohnerinnen und Bewohner der Aufnahmeeinrichtungen werden jedoch im Rahmen einer allgemeinen Einweisung in der Einrichtung auch auf entsprechende Selbsthilfegruppen für HIV-infizierte Personen hingewiesen beziehungsweise können sie bei individuellen Fragen jederzeit die Krankenstation aufsuchen. Zu 6.: Aus Datenschutzgründen kennen grundsätzlich weder Mitbewohner, Behördenmitarbeiter noch die Ehrenamtlichen die Kranken - geschichte der Asylbegehrenden. Kenntnis von einer HIV-Infektion erlangt nur, wer aus dienstlichen Gründen unmittelbar davon Kenntnis haben muss (zum Beispiel Krankenstation, Transferbüro). Das Transferbüro teilt den aufnehmenden Kommunen im Rahmen der Verteilungsverfügung im Bemerkungsfeld mit, dass eine meldepflichtige Erkrankung besteht und für detaillierte Informationen Kontakt zur Krankenstation der Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden kann. Zusätzlich tauschen die Gesundheitsämter der Erstaufnahmeeinrichtung (zum Beispiel Stadtverwaltung Trier) und der aufnehmenden Kommune die Daten über meldepflichtige Erkrankungen aus. Zu 7.: Zum Auftrag der Schule gehört auch die Sexualerziehung. Sie ist als Erziehung zu verantwortungsbewusstem geschlechtlichem Verhalten Teil der Gesamterziehung und wird fächerübergreifend durchgeführt (§ 1 Abs. 3 des Schulgesetzes). Die Richtlinien zur Sexualerziehung (2009) konkretisieren die Vorgaben im Hinblick auf einen sexualpädagogisch angeleiteten Zugang zu den verschiedenen Aspekten der Sexualität. Dazu gehört auch die Sensibilisierung zur Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten wie zum Beispiel AIDS oder Hepatitis B. Diese Thematik wird besonders im naturwissenschaftlichen Unterricht der Sekundarstufe I (Lehrplan Biologie, Themenfeld 6: Erwachsen werden) aufgegriffen. Bei der Umsetzung können Schulen mit außerschulischen Partnern , wie den AIDS-Hilfen Rheinland-Pfalz e. V., zusammenarbeiten. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung bietet in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, den AIDS-Hilfen Rheinland Pfalz und den Gesundheitsämtern in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal eine Präventionswoche zu den Themen HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen für Schulen an, die vom Bildungsministerium unterstützt wird. Schwerpunktmäßig sollen die Aktionen im Zeitraum vom 7. bis 11. November 2016 stattfinden. Die Aufklärung von Schülerinnen und Schülern soll durch die Aktionswoche an Schulen mit flankierender Öffentlichkeitsarbeit auch für eine breite Wahrnehmung des Themas in der Öffentlichkeit sorgen. Die Aktionswoche schafft die Möglichkeit, sich bis zum Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember 2016 auch fächerübergreifend mit dem Thema HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Infektionen zu beschäftigen. Unterstützt werden Schulen dabei durch die Fachkräfte der Gesundheitsämter und der AIDS-Hilfen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär