Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/756 zu Drucksache 17/615 19. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/615 – Übersetzer in Asyl- und Gerichtsverfahren Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/615 – vom 29. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Alle politischen Akteure sind sich einig, dass die Asylverfahren beschleunigt werden müssen. Für die Antragsprüfung kommt der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine zentrale Bedeutung zu. Von dieser Anhörung wird in der Regel kein Wortprotokoll angefertigt, stattdessen werden die Aussagen der Antragsteller von den Dolmetschern übersetzt und von den „Anhörern“ in einem Protokoll zusammengefasst. Die Dolmetscher nehmen damit eine Schlüsselposition im Asylverfahren ein. Ihre Zuverlässigkeit ist maßgeblich für die Qualität des gesamten Prozesses. Die Bundesregierung selbst räumt ein, dass es schwierig ist, geeignete Übersetzer zu finden, da dem sich aus der jüngsten Migration ergebenden Bedarf an Dolmetscherinnen und Dolmetschern ein zahlenmäßig nur sehr kleiner potenzieller Pool geeigneter Dolmetscher gegenüberstehe. Diese Dolmetscherkapazitäten konzentrierten sich „mehrheitlich in den urbanen Räumen Deutschlands, während der Bedarf verteilt in der Fläche entsteht“ (Bundestagsdrucksache 18/8509). In einem vorwiegend ländlich geprägten Bundesland wie Rheinland-Pfalz ist es besonders schwer, geeignete Übersetzer zu finden, insbesondere für die Sprachen des Mittleren Ostens (Faris, Urdu, Paschto etc.) sind nur sehr wenige Übersetzer verfügbar . Das Sprach- und Übersetzungsproblem beschränkt sich nicht nur auf das Asylverfahren, sondern setzt sich im Umgang mit anderen Behörden fort. Nicht zuletzt wird auch die Justiz vor neue Herausforderungen gestellt. Die Qualität der Übersetzungen zu sichern, wird damit immer dringlicher. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Anforderungen werden in den rheinland-pfälzischen Außenstellen des BAMF (Hermeskeil, Trier, Kusel, Ingelheim) an die formale Qualifikation und an die Sprachsicherheit der Übersetzer gestellt? 2. Werden zur Kontrolle zweite Übersetzer hinzugezogen und ggf. per Videokonferenz hinzugeschaltet? 3. Welche anderen Methoden und Verfahren (z. B. in Zusammenarbeit mit Ethnologen oder Sprachwissenschaftlern) werden eingesetzt , um den Wahrheitsgehalt der Übersetzungen zu verifizieren? 4. Werden Anhörungen aufgezeichnet, um die Korrektheit von Übersetzungen, zumindest stichprobenartig, ex-post zu überprüfen? 5. Welche entsprechenden Qualitätssicherungsverfahren kommen an den Gerichten in Rheinland-Pfalz zum Einsatz, sofern dort Dolmetscher eingesetzt werden müssen? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 19. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Bundes und müsste vom Bundesministerium des Inneren beantwortet werden. Zu Frage 5: Die Voraussetzungen für den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in gerichtlichen Verfahren sind in §§ 185 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Diese Bestimmungen gelten aufgrund der Verweisung in § 55 Verwaltungsgerichts ordnung (VwGO) auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Auswahl einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers obliegt der/dem Vorsitzenden des jeweiligen Gerichts. Sie steht grundsätzlich im freien Ermessen des Gerichts. Jedoch sind grundsätzlich öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin nen/Dolmetscher vorrangig heranzuziehen. Ein Abweichen davon im Einzelfall, etwa in besonderen Eilfällen, ist möglich. Die für eine allgemeine Beeidigung von Dolmet scherinnen und Dolmetschern bzw. eine Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern geforderten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen ergeben sich aus Drucksache 17/756 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode dem Landesgesetz über Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Übersetzerin nen und Übersetzer in der Justiz (LDÜJG) vom 10. September 2008. Das Gericht hat die Pflicht, in jeder Lage des Verfahrens die ordnungsgemäße Ausführung der Aufgaben der Dolmetscherin/des Dolmetschers zu überwachen. Beim Auftreten begründeter Zweifel an der fachlichen Eignung oder der Zuverlässigkeit ist die Dolmetscherin/der Dolmetscher zu ersetzen. In Vertretung: Christiane Rohleder Staatssekretärin