Drucksache 17/769 zu Drucksache 17/613 22. 08. 2016 A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernhard Henter und Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/613 – Nebenabreden der rheinland-pfälzischen Regierungsparteien Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/613 – vom 29. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Jüngsten Presseveröffentlichungen (Trierischer Volksfreund vom 27. Juli 2016) zufolge wurden im Koalitionsvertrag auch Nebenabreden getroffen, die nicht in dem offiziellen Koalitionsvertrag enthalten sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung, dass diese geheim gehaltenen Nebenabreden im krassen Widerspruch zu Äußerungen der Ministerpräsidentin stehen, sie wolle staatliches Handeln transparenter machen und teilt sie diese? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. 2. Welche Themenfelder wurden hier in diesen Nebenabreden nach Kenntnis der Landesregierung abgehandelt? 3. Betreffen nach Kenntnis der Landesregierung derartige Nebenabreden auch Sachfragen, wie zum Beispiel die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und die dort aufgenommenen Verkehrsprojekte aus Rheinland-Pfalz? 4. Wenn ja, welchen konkreten Inhalt haben nach Kenntnis der Landesregierung diese Nebenabreden im Hinblick auf die Projekte im Bundesverkehrswegeplan? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. August 2016 wie folgt beantwortet : Zu den Fragen 1 bis 4: Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns sind weiterhin oberste Leitlinien der rheinland-pfälzischen Regierungspolitik . Die Verhandlungen zum rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden durch die beteiligten Parteien geführt. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung über Inhalte und Themenfelder Auskunft zu geben. Clemens Hoch Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode