Drucksache 17/770 zu Drucksache 17/626 22. 08. 2016 A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/626 – Nebenabreden zum Koalitionsvertrag von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/626 – vom 1. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Noch vor kurzer Zeit hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in ihrer Regierungserklärung den Bürgerinnen und Bürgern von Rheinland-Pfalz „maximale Transparenz“ für ihre Politik versprochen. Zudem hatten SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der vergangenen Legislaturperiode das Thema „Transparenz“ immer wieder betont und ein Transparenzgesetz auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Inhalt haben die Nebenabreden nach Kenntnis der Landesregierung zum Koalitionsvertrag von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? 2. Wird die Landesregierung dem Beispiel der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg folgen und die Nebenabreden zum Koalitionsvertrag aus Gründen „maximaler Transparenz“ öffentlich machen? 3. Falls nein, aus welchen Gründen? 4. Falls nein, inwieweit ist dies nach Auffassung der Landesregierung mit der eigens ausgegebenen Maxime der „maximalen Transparenz “ vereinbar? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns sind weiterhin oberste Leitlinien der rheinland-pfälzischen Regierungspolitik . Die Verhandlungen zum rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden durch die beteiligten Parteien geführt. Es ist ebenso wenig wie in Baden-Württemberg Aufgabe der Landesregierung, Vereinbarungen zwischen Parteien zu veröffentlichen. Clemens Hoch Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode