Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/772 zu Drucksache 17/618 22. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/618 – Angebliche Verfehlungen von KPMG Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/618 – vom 29. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ist hinsichtlich des Auftrags und der erfolgten Prüfung umstritten. Eine Umfrage von „infratest-dimap“ ergibt: „Mit 29 Prozent noch am ehesten wird der Beratungsgesellschaft KPMG die Hauptschuld zugewiesen. Etwa jeder Fünfte sieht die Ministerpräsidentin in der Verantwortung (19 Prozent) und 14 Prozent den Innenminister. 18 Prozent nehmen alle drei gleichermaßen in die Pflicht.“1) Obwohl – oder vielleicht gerade weil – die Landesregierung aus Sicht der Bevölkerung gut wegkommt, wurde die Verschwiegenheitspflicht von KPMG nicht aufgehoben.2) Dem Angeklagten wird also seine Möglichkeit zur Verteidigung genommen. In einer Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/473) steht: „KPMG hat nach dem Ergebnis der Prüfungen keine Anhaltspunkte gesehen, die einem Verkauf des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen-Frankfurt-Hahn GmbH an Shanghai Yiqian Trading Co. Ltd. entgegenstehen.“ Die Allgemeine Zeitung (AZ) schreibt jedoch: „(Es) seien Verwicklungen der Investoren in Zwangsvollstreckungen und Gerichtsverfahren nicht auszuschließen, heißt es im ungeschwärzten Bericht vom 30. Mai, der dieser Zeitung vorliegt. ‚Wir empfehlen, Wang Kan (Kyle Wang) und Zhi Qing direkt zu kontaktieren, um abzuklären, ob von beiden Personen jemand identisch ist mit Personen in Zwangsvollstreckungen und Gerichtsverfahren‘, heißt es darin.“3) Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Gründe liegen vor, die Verschwiegenheitspflicht der KPMG nicht aufzuheben? 2. Sieht die Landesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer Einschätzung, dass keine Anhaltspunkte gegen einen Verkauf gegeben seien und der Meldung der AZ, dass aus dem Prüfbericht hervorgeht, dass gegen involvierte Personen Zwangsvollstreckungen und Gerichtsverfahren laufen? 3. Ist die Landesregierung der Empfehlung der KPMG nachgekommen, Wang Kan (Kyle Wang) und Zhi Qing direkt zu kontaktieren , um abzuklären, ob von beiden Personen jemand identisch ist mit Personen in Zwangsvollstreckungen und Gerichtsverfahren ? Wenn ja, was hat dies ergeben? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das strukturierte Bieterverfahren zur Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt- Hahn GmbH ist – wie im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. Juli 2016 (Reihe S, 2016/S 141-256123) ausgeführt – ein nicht abgeschlossenes Verfahren. Auch das Beratungsmandat mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die das strukturierte Bieterverfahren entsprechend ihrer Beauftragung weiter führen, besteht fort. Vor diesem Hintergrund gelten auch die vereinbarten Vertragsbedingungen des Beratungsmandats weiterhin. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/217*). Das Ergebnis der dort genannten Prüfung bleibt abzuwarten. 1) http://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundeslaender/rheinland-pfalz/laendertrend/2016/juli/ 2) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verschwiegenheitspflicht-kpmg-muss-zum-flughafen-hahn-schweigen-14358574.html 3) http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/kpmg-pruefungen-zum-flughafen-hahn-wie-die-ampel-von-rot-auf-gruen-sprang_ 17077260.htm *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 17/473. Drucksache 17/772 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Nach der veröffentlichten E-Mail von KPMG vom 17. Juni 2016, mit der KPMG den Integritätsbericht zugeleitet hatte, wurde der Bericht stichtagsbezogen vor Vertragsunterzeichnung fertiggestellt. Da KPMG nach dem Ergebnis der Prüfungen, das vor Vertragsunterzeichnung mündlich mitgeteilt wurde, keine Anhaltspunkte gesehen hat, die einem Verkauf des Geschäftsanteils an die Shanghai Yiqiang Trading Co. Ltd. entgegenstehen (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/217), bestand hiernach für die Landesregierung keine Veranlassung für weitergehende Recherchen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär