Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/797 zu Drucksache 17/664 25. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/664 – Geothermiekraftwerk Landau Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/664 – vom 4. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist geplant, dass das Geothermiekraftwerk in Landau im Jahr 2016 wieder in Betrieb genommen werden soll? Wenn ja, wann? 2. Gibt es neue Auflagen der Landesregierung für die erneute Inbetriebnahme des Geothermiekraftwerks in Landau? 3. Konnten die Mängel im Kraftwerk beseitigt und das Leck in 500 Meter Tiefe sicher verschlossen werden? 4. Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden installiert und inwieweit kann die Landesregierung die Sicherheit der Anwohner gewährleisten? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Firma geox GmbH arbeitet derzeit an der sicherheitstechnischen Sanierung des Kraftwerkes. Erst wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind und die erforderlichen Nachweise gegenüber dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) geführt worden sind, kann durch das LGB eine Entscheidung über die Wiederinbetriebnahme des Primärkreislaufes des Kraftwerkes zur Gewinnung der Erdwärme getroffen werden. Zu Frage 2: Auf der Grundlage der Ergebnisse der durch das LGB angeordneten Untersuchungen zur Ermittlung der Ursachen der aufgetretenen Geländehebungen im Bereich des Geothermiekraftwerkes hat das LGB in den Jahren 2014 und 2015 die notwendigen Einzelanforderungen für eine Wiederinbetriebnahme des Kraftwerkes gegenüber dem Betreiber festgelegt. Bei der Verlängerung der Hauptbetriebsplanzulassung für das Primärkreislaufsystem des Kraftwerkes im Juli dieses Jahres wurde die Wiederinbetriebnahme noch einmal von der Nachweisführung über die Umsetzung der bergrechtlichen Anordnungen und die Vorlage der geforderten Betriebsplanunterlagen und deren Zulassung abhängig gemacht. Zu den Fragen 3 und 4: In die Injektionsbohrung wurde eine weitere, bis in eine Tiefe von über 700 m reichende Rohrtour und ein neuer, dem Stand der Technik in der Öl- und Gasindustrie entsprechender Bohrlochkopf eingebaut. Damit wurde gleichzeitig eine zweite überwachbare Barriere zwischen Thermalwasserinjektion und Gebirge realisiert. Derzeit wird die elektronische Überwachung in die Steuerung des Primärkreislaufsystems implementiert. Die ordnungsgemäße Ausführung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit ist gegenüber dem LGB gutachterlich nachzuweisen. Die Geländehebungen an der Oberfläche sind nahezu vollständig zurückgegangen. Nach ordnungsgemäßer Durchführung der Maßnahmen (inkl. der geforderten Nachweise/Prüfungen) ist eine Wiederholung des Schadensfalles nicht zu erwarten. In Vertretung: Andy Becht Staatssekretär