Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/798 zu Drucksache 17/649 25. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/649 – Geschäftsprognosen für den Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/649 – vom 2. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Presseinformationen benötigen weitere Kaufinteressenten für den Flughafen Hahn womöglich Monate für die Erstellung ihrer Businesspläne. Die Landesregierung rechnet hingegen bereits Ende September dieses Jahres mit einem Ende der Liquidität. Sie hat in diesem Fall in Aussicht gestellt, auf das Gesellschafterdarlehen des Landes in Höhe von bis zu 34 Millionen Euro zurückgreifen zu wollen. Notwendig hierfür ist aber eine positive Geschäftsprognose. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Zu welchen Zeitpunkten hat die mit der Wirtschaftsprüfung des Flughafens betraute „Dornbach GmbH“ seit dem Jahr 2009 Geschäftsprognosen für den Flughafen erstellt? 2. Zu welchen Ergebnissen kamen diese Geschäftsprognosen? 3. Hat die Dornbach GmbH bereits die für die Auszahlung des o. g. Gesellschafterdarlehens notwendige positive Geschäftsprognose erteilt? 4. Wenn ja, auf welchen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen wurde diese Prognose erstellt? Wurde der gescheiterte Verkauf des Flughafens an die SYT bei der Prognose berücksichtigt? 5. Hat es zu der Frage, ob eine positive Geschäftsprognose auch nach dem Scheitern des Verkaufs des Flughafens mit der SYT noch angenommen werden kann, Gespräche mit der Landesregierung und der EU-Kommission gegeben und falls ja, mit welchem Ergebnis? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch eine Prüfungshandlung hinsichtlich der handelsrechtlichen Fortführungsprognose durchzuführen. Die Prüfung des Jahresabschlusses endet mit der Ausfertigung eines Bestätigungsvermerks (Testat) durch den Prüfer, der nach den handelsrechtlichen Bestimmungen in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks, eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks oder eines Versagungsvermerks erfolgen kann. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat als Jahresabschlussprüfer der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH die Jahres abschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Gesondert erstellte Fortführungsprognosen der Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen nicht vor. Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Entfällt. Zu Frage 5: Nein. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär