Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/802 zu Drucksache 17/669 26. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/669 – Kommunal- und Verwaltungsreform: Zukunft der Verbandsgemeinde Unkel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/669 – vom 5. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/345 (Drucksache 17/440) soll nach Plänen der Landesregierung die Verbandsgemeinde Bad Hönningen mit der Verbandsgemeinde Linz fusionieren. Die angrenzende Verbandsgemeinde Unkel wird in der Antwort der Landesregierung nicht als Fusionspartner der VG Bad Hönningen genannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird nach Plänen der Landesregierung die Verbandsgemeinde Unkel in die Bildung einer neuen großen Verbandsgemeinde aus der VG Linz und der VG Bad Hönningen mit eingebunden und ebenfalls Teil dieser neuen Verbandsgemeinde werden? 2. Welche eigenen Entwicklungsperspektiven hätte nach Auffassung der Landesregierung die Verbandsgemeinde Unkel mit ihrer Grenze zum Land Nordrhein-Westfalen, wenn sie nicht Teil der neuen Verbandsgemeinde „Linz-Bad Hönningen“ würde? 3. Welche finanziellen Anreize gibt es seitens des Landes Rheinland-Pfalz für die Verbandsgemeinde Unkel, sich freiwillig mit den VG Linz und Bad Hönningen zu einer neuen großen VG zusammenzuschließen? 4. Wie könnte das weitere Verfahren bezüglich der Einbindung der Verbandsgemeinde Unkel in die Bildung einer neuen großen VG „Bad Hönningen – Linz – Unkel“ aussehen? 5. Welche Vorteile und Nachteile sieht die Landesregierung in der Bildung einer großen Verbandsgemeinde „Bad Hönningen – Linz – Unkel“ für die Region entlang des Rheins im nördlichen Kreis Neuwied? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verbandsgemeinde Unkel hat, wie auch die Verbandsgemeinde Linz am Rhein, im Gegensatz zur Verbandsgemeinde Bad Hönningen keinen eigenen Gebietsände rungsbedarf nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. S. 272, BS 2020-7). Allerdings würde das Ministerium des Innern und für Sport einen freiwilligen Zusam menschluss der Verbandsgemeinden Bad Hönningen , Linz am Rhein und Unkel sehr begrüßen. Zu den Fragen 2 und 5: Ohne Gebietsänderung kann sich die Verbandsgemeinde Unkel nur mit Maßnahmen in ihrem bisherigen Gebietsstand entwickeln, die eine Ausschöpfung der Potenziale in qualitativer, wirtschaftlicher und kostenmäßiger Hinsicht suboptimal zulassen. Solche Maßnahmen mit begrenzt realisierbaren Potenzialen sind beispielsweise kommunale Kooperationen. Mit einem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel lassen sich die Ziele des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform, das heißt eine Steigerung der qualitativen und quantitativen Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft, sehr gut erreichen. So können die kommunalen Strukturen auf gemeindlicher Ebene im Landkreis Neuwied wesentlich gestärkt werden. Eine kommunale Gebietsänderungsmaßnahme schafft den Rahmen für strukturelle Verbesserungen. Für die neuen oder umgebilde - ten kommunalen Gebietskörperschaf ten gilt es die daraus resultierenden Möglichkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung optimal zu nutzen. Drucksache 17/802 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Eventuelle Nachteile infolge eines Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel, etwa für Serviceangebote an die Einwohnerin nen und Einwohner und für die Betreuung der Ortsgemeinden, lassen sich durch ge eignete kommunale Kompensationsmaßnahmen vermeiden. Zu Frage 3: Aus Anlass eines freiwilligen Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel wird der dadurch gebildeten Verbandsgemeinde eine finanzielle Unterstützung von drei Millionen Euro zur Reduzierung ihrer Verbind - lichkeiten signalisiert. Für einen freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemein den Bad Hönningen und Linz am Rhein wird eine Entschuldungshilfe von zwei Millio nen Euro in Aussicht gestellt. Die Entschuldungshilfe wird in dem Landesgesetz über die Gebietsänderungsmaßnahme geregelt. Zu Frage 4: Das Ministerium des Innern und für Sport regt an, dass sich, soweit noch nicht ge schehen, kommunale Vertreterinnen und Vertreter aus der Verbandsgemeinde Unkel in Verhandlungen und sonstigen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Linz am Rhein über einen freiwilligen Zu sammenschluss der drei kommunalen Gebiets - körperschaften einbringen und die Räte der Verbandsgemeinde Unkel und ihrer Ortsgemeinden zu einem derartigen Zusam men - schluss positionieren. Roger Lewentz Staatsminister