Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/803 zu Drucksache 17/661 26. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/661 – Unterschiedliche Förderrichtlinien des Landes und des Bundes für den Breitbandausbau Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/661 – vom 4. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen ihrer digitalen Agenda unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Planung und Erstellung der Antragsunterlagen für den Breitbandausbau mit bis zu 50000 Euro. Diese Förderung haben auch Kommunen in Rheinland-Pfalz – unter anderem die Verbandsgemeinde Langenlonsheim – in Anspruch genommen, um damit Unternehmen zur Erstellung der notwendigen Analysen und Bestandsaufnahmen zu beauftragen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse planen die Kommunen nun, entsprechende Förderanträge bei Land und Bund für den Breitbandausbau einzureichen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Für welche Projekte zum Breitbandausbau haben Landkreis, Verbandsgemeinden und Gemeinden beim Land bisher Förderanträge gestellt, welche hat die Landesregierung bisher abgelehnt bzw. bewilligt (bitte einzeln aufschlüsseln nach Antrags- und Bewilligungsdatum sowie beantragter und bewilligter Summe)? 2. Welche Kriterien werden bei der Auswahl der Projekte angelegt und wer entscheidet über eine Förderung (bitte einzeln auflisten, welche Kriterien maßgebend für eine Ablehnung bzw. Bewilligung von Projekten waren)? 3. Welche Mittel (differenziert nach Landes- und Bundesmitteln) stehen für Rheinland-Pfalz insgesamt zur Verfügung und wie viele davon wurden tatsächlich bewilligt bzw. verausgabt (bitte nach Jahren auflisten)? 4. Warum hat das Land Rheinland-Pfalz andere Förderrichtlinien für den Breitbandausbau aufgestellt als der Bund, der auch Ausbauprojekte einzelner Kommunen finanziell fördert? 5. Erachtet es die Landesregierung als sinnvoll, dass ihr Förderprogramm für einzelne Kommunen mit dem Förderprogramm des Bundes nicht kombinierbar ist oder ist dieses sogar ein Ausschlusskriterium? 6. Wie sollen die Kommunen, die vom Bund die angesprochene Förderung für Beratungsleistungen erhalten haben, die daraus resultierenden Ergebnisse umsetzen, wenn das Land Rheinland-Pfalz sich bei seiner Förderrichtlinie nicht daran orientiert? 7. Wie können vom Bund für Beratungsleistungen geförderte Kommunen im Rahmen einer Landesförderung zum Breitbandausbau überhaupt partizipieren? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Förderverfahren im Breitbandbereich ist in Rheinland-Pfalz so ausgestaltet, dass die am Breitbandausbau interessierten Landkreise und Verbandsgemeinden in einem ersten Schritt eine Zuwendung des Landes zur Erstellung einer Machbarkeitsuntersu chung für ein gemeindeübergreifendes Breitbandprojekt einschließlich der Begleitung bei den Förderanträgen für den Breitbandausbau gemäß der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015 beantragen . Von dieser Möglichkeit haben zwischenzeitlich fast alle Landkreise Ge brauch gemacht. Die Zuwendung des Bundes zu Beratungsleistungen gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 kann dann für die Begleitung des zeitlich späte ren Auswahlverfahrens beantragt und genutzt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Drucksache 17/803 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu Frage 1: Bisher wurden folgende Förderanträge für Projekte zum Breitbandausbau gestellt: Der Rhein-Lahn-Kreis hat darüber hinaus im Rahmen des KI 3.0-Förderprogramms mit Datum vom 21. Dezember 2015 einen Förderantrag in Höhe von 4,783 Milli onen Euro gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 26. Februar 2016 wurde der Antrag in dieser Höhe bewilligt. Der Landkreis Südwestpfalz hat darüber hinaus im Rahmen des KI 3.0-Förderpro gramms mit Datum vom 24. Mai 2016 einen Förderantrag in Höhe von 3,313 Millionen Euro gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 6. Juli 2016 wurde dieser Antrag in voller Höhe bewilligt. Bisher hat das Land keinen Förderantrag abgelehnt. Zu Frage 2: Die Förderung erfolgt auf der Basis objektiver Kriterien gemäß der Richtlinie zur Förde rung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits -Breitbandnetzen, in der als Auswahlkri terium die Projektgröße genannt wird. Projekte, die einen landkreisweiten Ausbau be - inhalten, werden grundsätzlich prioritär gefördert. Die Förderanträge beim Land und die Zuwendungsbescheide des Landes knüpfen an die Zuwendungsbescheide des Bundes an. Zu Frage 3: Insgesamt sollen für die derzeitige Ausbaustufe (für 85 Prozent der Haushalte mindestens 50 Mbit/s und für 95 Prozent der Haushalte mindestens 30 Mbit/s) einschließlich der Einnah men aus der Versteigerung der Funkfrequenzen im Rahmen der Digitalen Dividende II in Höhe von rund 30,3 Millionen Euro bis zum Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von min destens 85 Millionen Euro – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – zur Verfügung gestellt werden (vgl. dazu auch Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5348 – betr. Chancen der Digitalisie rung und Netzpolitik in Rheinland-Pfalz). Für Investitionen zum Breitbandausbau im Haushaltsjahr 2016 stehen Haushaltsmittel einschließlich der Ausgabereste aus Vor jahren in Höhe von rund 43,3 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus stehen Verpflichtungs - ermächtigungen in Höhe von 10 Millionen Euro mit Fälligkeit zulasten des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung. Über die Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigun gen in künftigen Haushaltsjahren entscheidet der Landtag als Haushaltsgesetzgeber zu gegebener Zeit. Da die Mittel des Bundes nicht für die Länder kontingentiert werden, steht für Rheinland-Pfalz keine bestimmte Summe zur Verfügung . Zur Frage der bewilligten Landesmittel siehe die Antwort zu Frage 1. Der Bund hat dem Landkreis Altenkir chen Mittel in Höhe von bis zu 8,443 Millionen Euro und dem Landkreis Neuwied Mittel in Höhe von bis zu 7,299 Millionen Euro im Rahmen des ersten Aufrufs bewilligt. Ferner sind aufgrund der im Rahmen des Bundesförderverfahrens zu erstellenden Let ter of intent für die Landkreise, die bereits einen Förderantrag beim Bund abgegeben haben, Mittel in Höhe von etwa 35 Millionen Euro ab 2016 gebunden. Zu den Fragen 4 und 5: Das Förderprogramm des Bundes ist sehr offen gehalten, da es die Strategien aller Länder berücksichtigen muss. Dementsprechend nennt die Förderrichtlinie des Bundes als Zuwendungsempfänger die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft (insbe sondere Kommune, Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommu nale Gebietskörperschaft bzw. einen Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommu nalrecht der Länder). Damit wird beispielsweise auch dem Förderprogramm des Frei staates Bayern, in dem als Zuwendungsempfänger Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände aufgezählt werden, Rechnung getragen. Das Land Rheinland-Pfalz legt seinen Fokus auf gemeindeübergreifende Projekte. Dies hat die in der rheinland-pfälzischen NGA-Strategie vom Dezember 2014 ge nannten Vorteile, insbesondere Effektivitätssteigerungen, Verhinderung von Redun danzen bei Infrastrukturinvestitionen, bessere Netzführung, Vermeidung einer Zersplit terung des Netzes, flächendeckende Breitbandversorgung in ganzen Regionen, gerin gerer Verwaltungsaufwand. Zuwendungsempfänger Datum des Förderantrags Beantragte Summe in Euro Datum des Zuwendungsbescheids Bewilligte Summe in Euro Rhein-Lahn-Kreis 21.12.2015 5 Millionen 26.02.2016 5 Millionen Landkreis Neuwied 23.05.2016 4,24 Millionen in Bearbeitung Landkreis Südwestpfalz 24.05.2016 1,962 Millionen Entscheidung des Bundes steht noch aus. Landkreis Bernkastel-Wittlich 20.05.2016 5,029 Millionen Entscheidung des Bundes steht noch aus. Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr, Stadt Remagen 31.05.2016 3,183 Millionen Entscheidung des Bundes steht noch aus. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/803 Zu den Fragen 6 und 7: Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich an einem kreisweiten Ausbauprojekt zu be teiligen oder, sofern kein kreisweites Ausbauprojekt vorgesehen ist, mit einer oder meh reren Verbandsgemeinden ein Ausbauprojekt durchzuführen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 3