Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/821 zu Drucksache 17/668 30. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) – Drucksache 17/668 – Scheitern des Verbotes des Rocker-Clubs „Hells Angels“ II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/668 – vom 5. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der Rheinpfalz vom 5. August 2016 hatte es kurz vor der Entscheidung von Innenminister Lewentz vom 10. März 2016, die Rockergruppe „Hells Angels“ zu verbieten, eine E-Mail aus dem Referat für Verbrechensbekämpfung gegeben. Darin wurde ein schnelles Verfahren empfohlen und angemerkt: „Die Wirkung in der Öffentlichkeit würde dem ISIM sicher gut tun […].“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat das Justizministerium im Vorfeld des Verbotes des Rocker-Clubs „Hells Angels“ eine juristische Prüfung des Vereinsverbotes vorgenommen und falls nein, warum nicht? 2. Ist das Verbot im Vorfeld mit der Staatskanzlei abgestimmt worden (bitte ggf. erläutern)? 3. War dem Innenminister bzw. den Staatssekretären im Innenministerium der Inhalt der oben genannten E-Mail aus dem Referat für Verbrechensbekämpfung vor der Verhängung des Vereinsverbotes bekannt? 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es ein tragfähiger Grund für ein Vereinsverbot sein kann, dass die dadurch erzielte „Wirkung in der Öffentlichkeit dem ISIM sicher guttun würde“? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nein. Für die Prüfung und den Erlass des Vereinsverbots war nach dem damals maßgeblichen § 3 Nr. 21 der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 12. November 2014 (GVBl. S. 276) das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zuständig. Zu Frage 3: Nein. Zu Frage 4: Nein. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär