Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/822 zu Drucksache 17/670 30. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) – Drucksache 17/670 – Auswirkungen der Kommunal- und Gebietsreform auf die Dienststellenstruktur der Polizei im Landkreis Kusel Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/670 – vom 5. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Zum 1. Januar 2017 wird es im Süden des Landkreises Kusel eine neue große Verbandsgemeinde Oberes Glantal geben. In den bisherigen Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gibt es derzeit eine Polizeiwache in Schönenberg-Kübelberg, die organisatorisch zur Polizeiinspektion Kusel gehört. Mit Schaffung der neuen Verbandsgemeinde Oberes Glantal, zu der auch die bisherige Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler gehört, kommt die Diskussion um eine Aufwertung der Wache in Schönenberg-Kübelberg zu einer PI wieder auf. Die Verantwortlichen meinen, die Sicherheitslage könnte eine solche Aufwertung sehr wohl rechtfertigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Polizeipräsenz und das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung im Landkreis Kusel insgesamt und speziell im Hinblick auf die neue Kommunalstruktur? 2. Welche Herausforderungen sieht die Landesregierung für die Polizei an einer Landesgrenze (hier das Saarland), die Nähe zur französischen Grenze über die A 6? 3. Welche aktuellen Zahlen zu Einbrüchen in Wohnungen und Geschäftsräume gibt es für den Landkreis Kusel und wie sind sie einzuordnen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kommunal- und Gebietsreform im Landkreis Kusel hat keine erkennbaren Auswirkungen auf die polizeiliche Organisation bzw. bewirkt keine Veränderung polizeilicher Belastungsparameter. Der Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Kusel und der ihr angegliederten Polizeiwache Schönenberg-Kübelberg wird von der Reform nicht berührt. Es ist vorgesehen, die derzeitige Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler rund um die Uhr wie bisher unmittelbar durch die Polizeiinspektion Kusel zu betreuen, während die dann ehemaligen Verbandsgemeinden Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg zu bestimmten Zeiten von der Polizeiwache Schönenberg-Kübelberg und darüber hinaus wie bisher von der Polizeiinspektion Kusel betreut werden sollen. Für die drei von der Gebietsreform tangierten Verbandsgemeinden ist jeweils ein Bezirksbeamter der PI Kusel zuständig, welcher eng mit den Ordnungsämtern zusammenarbeitet. Die Kriminalitätsbelastung im Landkreis Kusel liegt im Mehrjahresvergleich mit einer sogenannten Häufigkeitszahl *) von durchschnittlich 4 441 Taten pro 100 000 Einwohner deutlich unter den Vergleichszahlen des Polizeipräsidiums Westpfalz (6 649) und des Landes Rheinland-Pfalz (6 818). Die Gesamtkriminalität in den Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr ist im Zeitraum 2013 bis 2015 rückläufig, in der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler gleichbleibend. Dies ist ein Indikator für eine gute und stabile Sicherheitslage und ein Hinweis auf eine angemessene Polizeipräsenz. Im Übrigen darf ich auf den auf Landkreisebene neu eingerichteten Polizeibeirat und die bereits bestehenden kommunalen Präventionsgremien verweisen, die Sicherheitsfragen im Landkreis Kusel zum Gegenstand haben und mit denen auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden soll. *) In der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierte Delikte, zu Vergleichszwecken hochgerechnet auf 100 000 Einwohner. Drucksache 17/822 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Die enge Zusammenarbeit mit der Polizei des Saarlandes, mit den französischen Sicherheitsbehörden und mit der Bundespolizei ist sowohl auf Leitungsebene als auch im operativen Bereich seit vielen Jahren Standard. Dazu gehören unter anderem der Austausch von Lageerkenntnissen sowie die Abstimmung von Kontrollaktivitäten. Die regelmäßigen – teilweise auch gemeinsamen – Fahndungs- und Schwerpunktkontrollen berücksichtigen hierbei besonders die überregionalen Verkehrswege sowie die Bundesund Landesgrenzen. Zu Frage 3: Die entsprechenden Straftaten für den Landkreis Kusel ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Die Entwicklung der Einbruchskriminalität entspricht dem Bundes- und Landestrend. Daher widmet sich die Polizei der Bekämpfung dieses Kriminalitätsfelds besonders und setzt hier entsprechende Schwerpunkte. Abschließend darf ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 16/6058 und 16/3009 verweisen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär LK Kusel 2013 2014 2015 2016 1. HJ Straftaten insgesamt 3 245 3 413 3 153 1 859 Wohnungseinbrüche 87 99 126 64 Einbruchdiebstähle in gewerbliche und öffentliche Objekte 131 156 121 70