Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/823 zu Drucksache 17/674 30. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/674 – Hahn-Verkaufsverfahren: Überprüfung der Geschäftspartner durch den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/674 – vom 8. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der „Rheinpfalz“ (Ausgabe vom 21. Juli 2016) überprüfte der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz Geschäfts - partner der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Hahn-Verkaufsverfahren. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Wer (Funktionsbezeichnung ausreichend) hat die Abteilung 6 ggf. in wessen Auftrag um eine Überprüfung der Geschäftspartner gebeten? 2. Welche Geschäftspartner wurden durch die Abteilung 6 konkret überprüft? 3. Was wurde konkret geprüft? 4. Haben die Fragen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Seriosität der überprüften Geschäftspartner bei dieser Prüfung eine Rolle gespielt? 5. Wurde auch das Landeskriminalamt mit einer Überprüfung der Geschäftspartner betraut? 6. Welche Informationen erhielt die Abteilung 6 für diese Überprüfung von KPMG aus der damaligen Infrastrukturabteilung des ISIM oder aus dem Büro des Ministers oder des Staatssekretärs? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz (Abteilung 6 des Ministerium des Innern und für Sport) berichtet im Rahmen ihrer internen und externen Öffentlichkeitsarbeit u. a. über Spionagetätigkeiten insbesondere chinesischer Nachrichtendienste. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit der Beratung aber auch auf die nach § 13 Landesverfassungsschutzgesetz bestehende Möglichkeit der Übermittlung von Informationen an den Verfassungsschutz hin. In Kenntnis dieser Sach- und Rechtslage haben der zuständige Staatssekretär, der Abteilungsleiter und ein Referatsleiter der damaligen Abteilung Infrastruktur den Leiter der Verfassungsschutzabteilung in einem Gespräch befragt, ob auch im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkaufsprozess Flughafen Hahn eine nachrichtendienstliche Überprüfung zulässig und möglich sei. Über das Ergebnis seiner Überprüfungen berichtet die Verfassungsschutzbehörde jedenfalls nicht öffentlich. Selbst bei scheinbar unproblematischen Aussagen können Rückschlüsse auf die Methodik und den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde gezogen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage lediglich bedingt möglich. Die Landesregierung ist selbstverständlich bereit, die Fragen gemäß Artikel 89 a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 100 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz vollständig zu beantworten. Die Landesregierung wird – was ständiger Verwaltungspraxis entspricht – die Parlamentarische Kontrollkommission eigeninitiativ unterrichten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der zuständige Staatssekretär und der Leiter der damaligen Infrastrukturabteilung des Ministerium des Innern und für Sport haben den Leiter der Verfassungsschutzabteilung kontaktiert. Drucksache 17/823 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 2 bis 4 und Frage 6: Die Verfassungsschutzbehörde hat geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess Flughafen Hahn nachrichtendienstliche Ermittlungsansätze erkennbar sind. Zu Frage 5: Das Landeskriminalamt hat am 4. Juli 2016 den Auftrag erhalten, eine Recherche mit vorhandenen Daten zu den Geschäftspartnern in ausschließlich öffentlich zugänglichen Quellen (Internet) durchzuführen. Ein Ergebnis wurde dem Ministerium am 6. Juli 2016 vorgelegt. Hieraus ergaben sich im Gesamtergebnis keine auffälligen Informationen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär