Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/824 zu Drucksache 17/675 30. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/675 – Hahn-Verkaufsverfahren: Überprüfung der Geschäftspartner durch den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/675 – vom 8. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der „Rheinpfalz“ (Ausgabe vom 21. Juli 2016) überprüfte der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz Geschäftspartner der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Hahn-Verkaufsverfahren. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Was war das Ergebnis dieser Prüfung? 2. In welchem Zeitraum wurde sie durchgeführt? 3. An welche Ressorts und dort an welche Fachabteilungen wurde das Ergebnis der Überprüfung wann weitergeleitet? 4. Aus welchen konkreten Gründen wurde auf die (zusätzliche) Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei verzichtet? Wer traf diese Entscheidung? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Ich verweise auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/674 einschließlich der Vorbemerkung. Die Überprüfungen der Verfassungsschutzbehörde fanden von April bis Juli 2016 statt. Über das Ergebnis der Überprüfung wurde von der Verfassungsschutzbehörde kein anderes Ressort der Landesregierung unterrichtet. Zu Frage 4: Ich verweise auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/618. Nach der veröffentlichten E-Mail von KPMG vom 17. Juni 2016, mit der KPMG den Integritätsbericht (Stand 30. Mai 2016) zugeleitet hatte, wurde der Bericht stichtagsbezogen vor Vertragsunterzeichnung fertiggestellt. Da KPMG nach dem Ergebnis der Prüfungen, das vor Vertragsunterzeichnung mündlich mitgeteilt wurde, keine Anhaltspunkte gesehen hat, die einem Verkauf des Geschäftsanteils an die Shanghai Yiqiang Trading Co. Ltd. entgegenstehen (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/217), bestand hiernach für die Landesregierung keine Veranlassung für weitergehende Recherchen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär