Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/835 zu Drucksache 17/680 31. 08. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/680 – Arbeitsverträge von Lehrkräften im Landkreis Südwestpfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/680 – vom 9. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verträge von Lehrkräften (inklusive Vertretungslehrkäften und PES-Kräften) bestanden im Monat Juli im Landkreis Südwestpfalz (Angaben bitte nach Schulart und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 2. Wie viele dieser Verträge endeten zum Beginn der Sommerferien (Angaben bitte nach Schulart und Vollzeitäquivalenten gliedern)? 3. Wie viele dieser Verträge haben eine Laufzeit über die Sommerpause hinaus? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. August 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahresende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der derzeit 800 Stellen umfasst und im Schuljahr 2016/2017 auf 1 000 Planstellen ausgebaut werden wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass die im Pool befindlichen, verbeamteten Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 17. August 2016. Drucksache 17/835 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Zu den Fragen 2 und 3: PES-Verträge dienen der temporären Sicherung der Unterrichtsversorgung bei kurzfristigem Vertretungsbedarf und sind regelmäßig nicht über die Sommerferien hinaus befristet. Sie sind daher in der nachstehenden Tabelle nicht berücksichtigt. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Schulart Verträge von Lehrkräften im Monat Juli Unbefristete Arbeitsverträge im Monat Juli 2016 Vertretungsverträge im Monat Juli 2016 Vertretungsverträge PES Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente Personen Vollzeitäquivalente GS 46 9 7,33 24 20,20 13 5,4 RS+ 15 4 3,57 6 5,67 5 3,5 GY 9 3 2,11 1 1 5 2,15 IGS 34 10 9,37 13 11,06 11 5,93 FÖS – – – – – – – BBS 10 8 3,63 1 0,25 1 0,21 Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2016 (derzeitiger Stand; s. Vorbemerkung) Verträge, die zum Beginn der Sommerferien enden Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sindPersonen Vollzeitäquivalente GS 3 2,32 21 RS+ 2 2 4 GY 1 1 – IGS 11 9,06 2 BBS 1 0,25 – FÖS – – –