Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/861 zu Drucksache 17/699 01. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) – Drucksache 17/699 – Vierspuriger B 10-Ausbau – Zeitplan nach Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans durch den Deutschen Bundestag Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/699 – vom 10. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Bis wann wird voraussichtlich bei den verschiedenen Bauabschnitten entlang der B 10 Baurecht für einen vierspurigen Ausbau vorliegen? 2. Wann rechnet die Landesregierung realistisch mit dem Baubeginn der einzelnen Abschnitte? 3. Wie sieht der weitere Zeitplan beim vierspurigen Ausbau der B 10 aus (bitte in einzelnen Verfahrensschritten für jeden Bau - abschnitt einzeln, inklusive möglicher Gerichtsverfahren, angeben)? 4. Wie viele Mitarbeiter sind beim Landesbetrieb Mobilität mit den Planungen des vierspurigen B 10-Ausbaus beauftragt? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Planungen der einzelnen, noch nicht fertiggestellten bzw. im Bau befindlichen Abschnitte entlang der B 10 weisen derzeit noch überwiegend ein frühes Stadium auf. Vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestags zur Aufnahme der Abschnitte überwiegend in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ bzw. „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ der Ausbaugesetze und wegen der im weiteren Verfahren auftretenden Unwägbarkeiten können derzeit noch keine verlässlichen Angaben dazu getroffen werden, wann das Baurecht erreicht werden kann. Daher sind auch noch keine Aussagen dazu möglich, wann bei den einzelnen Abschnitten mit dem Bau begonnen werden kann. Für den Abschnitt Godramstein – Landau, für den Baurecht besteht, ist noch die Finanzierungszusage des Bundes erforderlich. Zu Frage 3: Vor dem aufgezeigten Hintergrund können die Planungen schrittweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten weitergeführt werden, wobei folgendes Vorgehen derzeit geplant ist: Nach Fertigstellung der Vorplanung für den Abschnitt Hinterweidenthal bis Hauenstein ist in einem nächsten Schritt die Detailplanung zu erstellen. Für den Abschnitt Hauenstein bis Wellbachtal (B 48) sind in einem nächsten Schritt die Vorplanungen und im Anschluss daran die Detailplanungen zu erstellen. Für den Abschnitt Wellbachtal (B 48) bis AS Annweiler Ost sind zunächst Abstimmungsgespräche mit dem Bund hinsichtlich der gewählten Vorgehensweise zu führen. Für die Abschnitte AS Annweiler- Ost bis Klemmental und Klemmental bis Godramstein sind die Detailplanungen fertigzustellen. Nach Fertigstellung der Detailplanungen der jeweiligen Abschnitte müssen diese dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Genehmigung und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erteilung des Gesehenvermerkes vorgelegt werden. Im Anschluss daran können die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erstellt werden. Nach Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Dieses endet mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde. Gegen die Planfeststellungsbeschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei den zuständigen Gerichten erhoben werden. Wenn die Klagen abgewiesen werden, besteht Baurecht für das Vorhaben. Danach muss der Bund die Finanzierung zum Baubeginn sicherstellen. Drucksache 17/861 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Planungen entlang der B 10 werden durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer und Kaiserslautern bearbeitet. Neben den Mitarbeitern des LBM sind auch Ingenieurbüros in die Planungen eingebunden. Neben den Mitarbeitern der Planung sind weitere Mitarbeiter der regionalen Dienststellen sowie im LBM Rheinland-Pfalz mit der Genehmigung der Planunterlagen sowie während des Baurechtsverfahrens mit den Projekten betraut. Alleine im Jahr 2015 sind LBM-intern 34 Mitarbeiter im Umfang von rund 4 400 Stunden (entspricht rund drei Mannjahren) mit Planungsarbeiten an der B 10 befasst gewesen. Mit Steuerungsaufgaben bei den laufenden Bauarbeiten waren weitere 43 Mitarbeiter im Umfang von rund 16 000 Stunden (entspricht elf Mannjahren) beschäftigt. Hierbei sind die externen Ingenieurleistungen in der Planung und im Bau nicht berücksichtigt. Dr. Volker Wissing Staatsminister